Ackerland aus Erbe 5 Jahre nicht verkaufbar, da es als Betriebsvermögen geführt wird?

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Also die 5 Jahresfrist kenne ich so nicht.

Es stellt sich die Frage, warum das Pachtland als Betriebsvermögen geführt werden soll?

Verkauft werden kann es jederzeit. Die Frage die sich dabei stellt ist nur, ob und wenn ja, wie viel Steuern darauf zu zahlen sind.

Da Landwirtschaft im Steuerbereich schon viele Sonderregeln hat, sollte die Schwiegermutter sich mal an eine landwirtschaftliche Buchstelle werden. 

Es wären mit Sicherheit verschiedene Optionen möglich:

1. Verkauf des Betriebsvermögens (also des gesamten Ackerlands) mit eventuellen Vergünstigungen bei Betriebsaufgabe.

2. Entnahme aus dem Betriebsvermögen (mögliche Steuerfolge) und später Verkauf als Bauland ohne Steuerfolgen.

3. Einfache Weiterführung als Pachtland.

Aber wie schon geschrieben, das ist ein Fall für Spezialisten.

Natürlich darf es verkauft werden. Wer behauptet denn sowas?

Es lohnt sich allerdings eventuell, das Land noch fünf Jahre zu behalten, da dann der Wert des Betriebsvermögens bei der Berechnung der Erbschaftsteuer außer Ansatz bleibt.

Einkommensteuerlich bleibt das Grundstück ja ohnehin stets steuerverstrickt.