Hallo Tesla,

zuerst einmal: es liegt nicht in deiner Hand, wann und warum der Käufer das erst nach 4 Tagen bemerkt. Nur weil du gern billig um die Ecke Kabel kaufst, muss das nicht der Käufer tun. Wenn er ein qualitativ gutes Kabel möchte und eines Online extra bestellt hat, dann ist dies nicht mal eben am nächsten Tag da.

Ein Mangel muss unverzüglich gemeldet werden. Wenn der Käufer erst 4 Tage später (aus welchem Grund auch immer) das Handy in Betrieb nimmt, dann kann er erst 4 Tage später direkt danach den Mangel bemerken und anzeigen. Wie soll er bitte bei Erhalt des Pakets einen Mangel melden, den er erst 4 Tage später entdeckt? Mumpitz. Das hast du auch gar nicht zu entscheiden. :)

Zweitens: du hast die Sachmängelhaftung nicht wirksam ausgeschlossen. "Keine Gewährleistung" sagt gar nichts aus. Somit schuldest du dem Käufer die gesetzlichen Gewährleistungsrechte für volle zwei Jahre. Da er vollkommen fristgerecht innerhalb dieser Zeit liegt und einen Mangel feststellt, ist es sein gutes Recht, diesen anzumelden.

Er hat nun das Recht, entweder eine Reparatur oder ein Austauschprodukt zu fordern. Sollte dir beides nicht möglich sein, dann kann er vom Kauf zurücktreten und bekommt sein Geld zurück.

Solltest du weiterhin uneinsichtig sein, dann wird PayPal ihm sein Geld zurückgeben und er muss dir (seitens PayPal) dafür nicht mal das Handy zurückschicken. Mein Rat also: einige dich gütlich mit dem Käufer. Biete ihm einen angemessenen Preisnachlass an oder biete an, den Kauf rückgängig zu machen.

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eBay Kleinanzeigen - gegen Willen Produkt verschickt?

Liebe Leute,

ich brauche eure Hilfe. Ich (21, weiblich, Studentin die Bafög bezieht) habe mir nachdem meine Beats kaputt gegangen sind neue Kopfhörer auf eBay Kleinanzeigen kaufen wollen. Ich hatte ein gutes Angebot gefunden (Originalpreis 280€, ich habe 220€ bezahlt) und habe nach der OVP + Rechnung gefragt. Beides laut Käufer vorhanden und er hatte auch geschrieben, dass er alles mit reinlegen würde.

Als ich dann das Geld verschickte, hat er mir gedroht das Produkt nicht zu verschicken. Danach kam: „Er wüsste nicht, ob er das Produkt lieber behalten, oder das Geld zurückschicken wollen würde“, daraufhin antwortete ich, dass ich bitte sofort mein Geld wieder zurückbekommen möchte. Ein paar Stunden später schrieb er mir, dass er das Produkt verschickt hat, gegen meinen Willen. Als die Kopfhörer ankamen, war weder die OVP noch die Rechnung (wegen der Garantie) aufzufinden. Die Kopfhörer lagen ohne Schutz, ohne jegliche Verpackung einfach im Päckchen.

Als ich ihm schrieb, dass er 1) gegen meinen Willen das Produkt verschickte und 2) nichts von dem was er reinlegen wollte, reingelegt hat und ich ein Teil meines Geldes zurückbekommen möchte, antwortete er mir mit „Das hätte ja den Preis nur in die Höhe gehoben und ich solle doch froh sein, dass er das nicht gemacht habe“. Abgesehen davon, dass ein Produkt ohne die OVP und dem Zubehör nicht zum fast vollwertigen Preis verkauft werden kann.

Ich bat ihm an, dass Geld zurück zu überweisen und ich ihm die Kopfhörer zurückzuschicken, aber er hat nicht mit mir vernünftig kommunizieren wollen.

Liege ich im Recht? Habe ich Chancen, wenn ich zum Anwalt gehe?

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Hallo armenia,

dass der Verkäufer den Artikel versendet hat war korrekt so. Eine wirksame Auflösung des KV dürfte durch eure Konversation nicht zustande gekommen sein.

Allerdings schuldet der Verkäufer dir Rechnung und OVP mit Etui. Diese sind Vertragsbestandteil. Sofern du das mit Screenshots belegen kannst, solltest du dich mal an einen Anwalt wenden. Du hast ja auch die Adresse des Absenders. Kann nicht schaden, ihm schonmal vorab ein Einwurfeinschreiben zukommen zu lassen, mit der Aufforderung dir binnen 7 Tagen ab Zustellung den "Rest" des Artikels zuzusenden. Anderweitig wirst du die Sache einem Anwalt übergeben. In jedem Fall stehst du hier im Recht, da nicht vollständig geliefert wurde. Zudem unter Vorsatz, wie du auch durch die Chatverläufe beweisen kannst. Das ist vorsätzlicher Betrug und kannst du auch zur Anzeige bringen. Das könntest du auch noch in einem Einzeiler in besagtem Einschreiben erwähnen. :)

Auf jeden Fall mal von einem Anwalt kurz beraten lassen.

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Hallo NgN,

nun musst du abwarten, wie PayPal entscheidet. Falls PayPal für den Käufer entscheidet, buchen sie dir das Geld wieder ab. Dann solltest du gegen den Käufer Anzeige wegen Betruges erstatten, sofern alles seine Richtigkeit hat, wie du es schilderst.

Falls PayPal für dich entscheidet, dann musst du dem Käufer die Sachen erst wieder zuschicken, wenn er dir den Versand dafür bezahlt. Denn du hast ihm die Ware geschickt und er dich dafür bezahlt. Damit ist der Kaufvertrag vollständig erfüllt. Wenn er dir das warum auch immer zurücksendet, dann ist das sein Problem. Er kann die Sachen entweder bei dir abholen oder die erneut Versand bezahlen, damit du es ihm schickst.

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Hallo Skrrr,

hier ist ein rechtswirksamer und -verbindlicher Kaufvertrag zustande gekommen. Der Verkäufer muss zum verkauften Preis liefern. Das könntest du sogar gerichtlich einklagen und Recht bekommen.

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Hallo Hagen,

normalerweise läge durch die falsche Beschreibung und somit dem Vorliegen eines falschen Artikels beim Käufer ein Sachmangel vor. Da dieser aber bestätigte, dass alles in Ordnung und der Artikel somit wie beschrieben ist, habt ihr (eigentlich) nichts zu befürchten. Sollte er Screenshots von der Anzeige und Beschreibung haben und Chatnachweise, in dem ihr die falsche Beschreibung gesteht, dann könnte er die Rückabwicklung oder Erfüllung des KV natürlich einklagen. Ihr solltet jetzt natürlich ihm gegenüber nicht erneut erwähnen, dass die Beschreibung tatsächlich vom versendeten Artikel abweicht.

Vom Käuferschutz kann der Käufer keinen Gebrauch machen, da die Frist dafür abgelaufen ist.

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Hallo Julian,

für eine Reklamation musst du keinen Kassenbon besitzen - du musst nur nachweisen können, dass du den Controller dort gekauft hast. Hast du mit EC oder Kreditkarte gezahlt, dann reicht dies als Beleg aus, sprich ein Kontoauszug.

Hast du mit Bar gezahlt, dann wird es kritisch. Hier ist deine einzige Chance, dass du ein genaues Datum und eine ungefähre Uhrzeit weißt. Dann kannst du den Händler bitten, in deren System zu schauen, ob an genau diesem Tag zu der Uhrzeit dieses Produkt gekauft wurde. Ist aber natürlich eine freiwillige Leistung des Händlers, er ist nicht dazu verpflichtet. Also einfach höflich fragen.

Sollte alles vergebens sein und du hast keinen Kaufnachweis, dann kannst du trotzdem höflich fragen, ob sie den Controller für dich zum Hersteller einsenden würden. Manchmal wird dies aus Kulanz trotzdem gemacht. :)

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Hey hey,

solche Aktionen sind von einem Käufer immer recht dumm. Bei Privatverkäufen gibt es kein Rückgabe-/ Umtausch- oder Widerrufsrecht. Der Käufer hat bezahlt, der Verkäufer hat geliefert. Kaufvertrag ist erfüllt. Wenn der Käufer dann meint, dir wegen Nichtgefallens den Artikel einfach zurückzuschicken, dann ist das kein Teil eines Geschäfts.

Du solltest den Artikel heile aufbewahren, falls der Käufer dir dann doch mal dumm kommt oder du eine Anzeigemitteilung der Polizei bekommst. Du bist nicht einmal verpflichtet, dem Käufer den Artikel zurückzusenden. Warum auch? Weil der Käufer schlechte Laune hat, weil der Artikel doch nicht gefällt, sollst du nochmal Porto für den Rückversans zahlen? :')

Ich würde das Dirndl wie gesagt gesondert irgendwo heile aufbewahren, evtl. mit einem Zettel der Daten, wann und von wem es zugesendet wurde, und abwarten, ob der Käufer sich nochmal meldet. Solltest du es denn nämlich entsorgen oder anderweitig loswerden, dann könnte er zivilrechtlich gegen dich vorgehen und Schadenersatz fordern, schließlich ist es sein Eigentum. Aber denk' dran: Du musst gar nichts tun, damit der Käufer sein Dirndl wiederbekommt. Das kann er sich schön abholen, selbst wenn er einmal quer durch Deutschland tuckern muss.

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Hey hey,

der Käufer hat den Artikel gekauft wie gesehen. Das heißt, er war mit dem Zustand wie er ist einverstanden. Heißt, wenn der Sprung tatsächlich schon von euch fabriziert war, dann hat der Käufer den Ofen ja trotzdem "so gewollt". Und wenn der Schaden erst nach Abholung entstanden ist, dann ist sowieso der Käufer dafür verantwortlich, und nicht ihr.

So oder so seid ihr aus dem Schneider. :) Der Käufer hat keine Rechtsgrundlade, irgendetwas von euch einzufordern oder zu klagen oder euch anzuzeigen. Ihr habt die Ware in Zustand X angeboten, und der Käufer hat die Ware mit seinem Einverständnis in Zustand X gekauft. Deal ist vorbei und gelaufen. :)

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Hey hey :)

Dieses Problem habe ich auch dauernd mit PayPal.. der Verkäufer kann da nix ausschalten. PayPal blockiert deine Zahlungsweise, weil das System eine "Gefahr" im Zahlungsverhalten erkennt. Habe wegen sowas schon öfter mit dem PayPal-Support Kontakt gehabt, die sagen immer, die können da nichts machen und das System nicht aushebeln.

Manchmal klappt das Bezahlen bei mir, manchmal nicht. Total willkürlich und kurios. :/ Auf gut Deutsch gesagt: wenn PayPal dich im Moment so nicht zahlen lässt, Pech gehabt. :/ Du kannst höchstens von deinem normalen Bankkonto Geld auf dein PayPal Konto einzahlen und dann so damit auf PayPal bezahlen. :)

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Hey Hey,

Überweisungen dürfen bei Banken nicht länger als 1 Bankarbeitstag dauern. Wenn er Freitag nach Annahmeschluss überwiesen hat und die Bank lahm ist, dann bearbeitet sie es erst Montag Morgen, sprich es müsste Dienstag Morgen angekommen sein. Wenn es jetzt immer noch nicht angekommen ist, soll der Käufer die Daten prüfen bzw. bei der Bank anfragen, was da los sein soll, und an deiner Stelle würde ich ihn auffordern, das Geld mit Fristsetzung zu überweisen. :)

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