Veredeln von Stoffen als Dienstleistung, Markenrechtsverletzung?

3 Antworten

Sobald Du ein Markenlogo verwendest, ist die Erlaubnis des Rechteinhabers erforderlich, PUNKT.

Denn Du nutzt dieses Logo als Verkaufsförderung, ansonsten könntest Du nämlich auch einen Stoff ohne dieses Logo einkaufen und verwenden!

Deiner langen Rede kurzer Sinn: Du verletzt bei Deinem Vorhaben Urheberrechte die auf den Namen anderer eingetragen sind.

Das griechische Restaurant Nike in Neustrelitz darf den Namen tragen, da es hier keine Verwechslungsmöglichkeit gibt. Schriftzug und das Fehlen des Nike-Symbols weisen klar auf eine andere Verwendung.

Wenn Du jedoch Textilien mit einem Nike-Schriftzug und womöglich noch dem passenden Symbol ausstattest, so wäre das ein klarer Markenrechtsverstoß. Woher der Stoff stammt, spielt keine Rolle. Es geht darum, dass Du Produkte mit einem durch Markenrecht geschützten Symbol (Name oder Schriftzug und Symbol) im gewerblichen Verkehr einbringst. Das ist genau der Grund, warum es ein Markenrecht gibt.

Wenn Du von einem Dritten Kissenbezüge mit Nike-Symbolen oder anderen markenrechtlich geschützten Darstellungen kaufst und diese mit einem Designelement aus Deiner Hand versiehst, beispielsweise einem roten Schleifchen oder Farbsprenklern in Pollock-Manier, dann ist das markenrechtlich geschützte Basisprodukt ordnungsgemäß erworben worden und Du kannst es nach Deiner Behandlung weiterverkaufen.