Unterstellbox für Rollstuhl abgelehnt?Was kann ich machen?
Meine Mutter ist84 u.Eigentümerin einer Wohnung.Sie hat einen Antrag für ein Unterstellh. auf das gem. Grundstück für einen elektr. Rollstuhl beantragt ,der abgelehnt wurde,mit den Worten,dass sie gegen Stellplätze und für Rasen war(wie 2 andere Parteien auch)ansonsten hätten sie meiner Mutter einen Palast gebaut...u.abgelehnt.Was kann sie machen?Treppen hoch mit Rollstuhl? Lange Strecken kann sie nicht mehr gehen und ist somit an ihre Wohnung gebunden..danke für alle Antworten
3 Antworten
Schwerbehinderte Wohnungseigentümer haben Anspruch auf Bau behindertengerechter Einrichtungen:
https://dejure.org/gesetze/WEG/20.html
Die Kosten dafür aber haben sie in der Regel selber zu tragen. Einzelheiten dazu stehen im § 21 WEG.
Wenn die Miteigentümer solche Einrichtungen trotzdem ablehnen führt kein Weg an einem Gerichtsverfahren vorbei. Anwaltliche Beratung und Vertretung ist insofern dringend zu empfehlen.
Die gesetzliche Grundlage wurde Dir doch bereits genannt (§ 20 Abs. 2 WEG) - was ist denn jetzt noch unbeantwortet, dass Du die Frage nochmal hochholst?
Deine Mutter muss sich halt unter Hinweis auf diese Regelung an die Hausverwaltung wenden. Wer hat denn den Antrag überhaupt so an die Miteigentümer herausgegeben, dass diese den Eindruck gewonnen haben, sie könnten die ganze Maßnahme ablehnen?
Du hast § 20 Abs. 2 + § 21 WEG jetzt aber gelesen, oder etwa nicht? Demnach hat die Eigentümerversammlung doch gar nicht über das 'ob' zu entscheiden, sondern nur über das 'wie'. Bei der Eigentümerversammlung ist die Hausverwaltung doch dabei und leitet die Veranstaltung, hat die nix dazu gesagt?
kann man da nicht irgendwo nen Abstellhäuschen hinstellen...natürlich auf eigene kosten?
Es gibt doch so kleine Gartengerätehäuschen, wo gerade 1 oder 2 schubkarren reinpassen...
Genau das habe ich vorgeschlagen und das auf eigene Kosten...aber wie gesagt,es wurde abgelehnt
Wie so rübergebracht.Sie hat normal den Antrag auf eine Box gestellt und direkt darauf hingewiesen,dass sie für die Kosten aufkommen würde.Bei der Eigentümerversammlung wurde abgelehnt,weil sie gegen Stellplätze vor ihrem Balkon war.Was auch eine Nachbarin aussprach. Ich dachte oder hoffte,dass es einen anderen Weg als Anwalt gibt...