trotz Krankheit Kredit, jetzt verstorben und Schulden für Ehefrau übrig

1 Antwort

Es gibt hier zwei fragwürdige Aspekte:

  • Der Vater kann nicht ohne Kenntnis der Mutter (Ehefrau) signifkante Verpflichtungen aufnehmen. Die Ehefrau muss zustimmen, da es ja auch ihr Vermögen betrifft. Die Bank hat hier also ggf. ihre Pflicht verletzt, die Zustimmung der Ehefrau einzuholen.

  • Wenn die Bank eine Restschuldversicherung anbietet und das Darlehen abschließt, dann ist die Restschuldversicherung auch in der Pflicht zu zahlen. Sofern es Klauseln gibt, daß die Zahlung nicht erfolgt, wenn bereits zum Vertragsabschluss eine signifikante Erkrankung besteht, ist dies nur relevant, wenn auf die Darlehenslaufzeit auch das Versterben absehbar war. Greift diese Klausel dennoch, so hätte die Bank prüfen müssen, ob die Voraussetzungen vorliegen. Auch hier ein Ansatzpunkt für fehlende Sorgfalt.

Da es auf genaue Vertragstexte ankommt, Beratungsprotokolle nachzuprüfen sind, ggf. sogar die Geschäftsfähigkeit Deines Vaters in Frage zu stellen ist und Details zu den Darlehen hier nicht bekannt sind, solltest Du bzw. Deine Mutter definitiv einen Anwalt aufsuchen, um dies im Detail zu prüfen und eine - idealerweise außergerichtliche - Einigung mit der Bank herbeizuführen.