Kaution beim Hort?

2 Antworten

Eine derartige Mahngebühr ist absolut unangemessen - und die würde ich persönlich auch nicht akzeptieren - denn dem Hort entstehen real keine Kosten ( Porto etc. .... da die Mahnung via Mail versandt wurde ).

https://anwaltauskunft.de/magazin/leben/freizeit-alltag/wie-hoch-duerfen-mahngebuehren-sein

Mahngebühren – was ist zulässig?

Bei den Mahngebühren wird es kompli­zierter. Laut geltender Recht­spre­chung dürfen Unter­nehmen als Mahngebühren nur solche Kosten geltend machen, die tatsächlich durch die Mahnung angefallen sind. Das ist im Zweifel nicht mehr als die Kosten für eine Brief­marke, den Druck und das Papier für das Mahnschreiben. Kommt die Mahnung per E-Mail, dürfen demnach gar keine Kosten geltend gemacht werden.

Kann ich auf die zuvor stillschweigende Vereinbarung, die Beiträge von der Kaution abzuziehen, beharren?

Eine "stillschweigende Vereinbarung" gibt es hier nicht. So funktioniert das deutsche Rechtssystem (zum Glück) nicht.

Ist es rechtens erst so spät mir mitzuteilen dass der Beitrag nicht von der Kaution genommen werden kann, zumal die Zahlungsfrist jeweils am 05. des jweiligen Monats ist? Wofür ist sonst eine Kation gedacht?

Keine Antwort ist nun mal ein "Nein".

Ich habe berechtigten Grund zu der Annahme dass die Kaution, wenn überhaupt, erst nach mehrmaligen Erinnerungen/Rechtsanwaltsschreiben retourniert wird.

Das ist kein Grund, die Zahlungen einzustellen.

Kurz und knapp: Dein Handeln ist vom deutschen Recht nicht gedeckt. Mahngebühren von 10 € allerdings eben sowenig.

Gehe ich Recht in der Annahme, dass der Hort unter der Trägerschaft einer privatrechtlichen Vereinigung steht und nicht durch eine staatliche oder vergleichbare Institution betrieben wird?

Die Sache spielt in der Bundesrepublik Deutschland? Ich habe gerade nachgesehen: Tut sie nicht. Damit hat sich die Sache für uns leider schon weitgehend erledigt, m. W. kennt sich niemand hier näher mit österreichischem Recht aus. Das wurde dir auch bei deiner letzten Frage schon gesagt.

Was ich in Deutschland tun würde:

  • Die offenen und fälligen Beiträge nachzahlen.
  • Die Mahngebühr als unbegründet und im Übrigen überzogen dem Grunde nach und vorsorglich auch der Höhe nach zurückweisen.
  • Den Hort nach Ende der Vertragslaufzeit schriftlich mit Zustellnachweis zur Erstattung der Kaution auffordern.
  • Frist setzen (ca. 14 Tage).
  • Nach Ablauf der Frist einen Mahnbescheid beantragen und mir das Geld so auf dem Rechtsweg holen.

Du kannst jetzt in einem österreichischen Forum oder mithilfe eines österreichischen Anwalts prüfen (lassen), inwieweit und in welcher Form dieses Vorgehen auch in Österreich möglich und sinnvoll ist.