Eintragung des Partners ins Grundbuch, Risiko für den Kreditnehmer (Partner)?

1 Antwort

Wenn du nicht im Grundbuch stehst, haftest du für gar nichts. Ihr könnt anderweitig eine Absicherung deiner "Einlagen" vertraglich festhalten. Z.B. die Auszahlung deiner Investitionen im Trennungsfall. Das hat für euch beide Vorteile. Du hattest nicht und kannst gehen, er sieht sich keiner Teilungsversteigerung gegenüber. Wenn ich alleine im Kreditvertrag stehen würde, käme mir auch kein anderer ins Grundbuch. Du erwirbst nun zwar keine Anteil am Haus, aber Miete müsstest du woanders auch zahlen. Sichert euch vertraglich ab und jedem ist gedient.

Danke für die Antwort. Ich meinte, wenn ich im Grundbuch stehe, bin ich doch genauso mit meiner Hälfte haftbar. Falls der Kredit nicht bedient wird, aus irgendeinem Grunde, nimmt die Bank doch eh das ganze Haus. Und das Risiko für eine Teilversteigerung bleibt doch immer bei Trennung eines Paares ?! Trotz allem wird doch der Kreditgeber als erstes bedient, oder nicht ? Klar, das Risiko mit dem Kredit liegt auf seiner Seite, aber er verliert doch nichts wenn ich mit im Grundbuch stehe. Das Risiko bleibt das selbe. Oder muss er mich auszahlen und die Bank ? Das will ich nicht, ich möchte genauso mit meiner Hälfte haften, bei Nichtzahlung habe ich natürlich auch keinen weiteren Anspruch sollte das Haus unter den Hammer kommen.

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@Nicky79

Ich bin auch der Meinung, sein Haus, sein Kredit, sein Grundbucheintrag.

Wenn nur dein Freund den Kredit nimmt, sichert er nur mit seinem Anteil den Kredit ab. Macht da die Bank mit?

Faktisch schenkt er dir doch das halbe Haus? Schenkungssteuer?

Besteht nicht dir Möglichkeit das du auch Kreditnehmer wirst?

Ansonsten, sein Haus, sein Kredit, sein Grundbucheintrag.

Wenn du größere Geldmengen investierst, legt es schriftlich nieder.

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@ellaluise

Die Bank wird ihr garantiert mit Schufa-Eintrag keinen Immo-Kredit geben. Also ein guter Einwand zwecks Schenkung 👍

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