Parkticket lösen Pflicht bei 30min frei parken?

3 Antworten

habe ich eine Parkscheibe in das Auto gelegt.

da hättest Du Dir am Parkscheinautomaten das Ticket für 30Minuten frei Parken ausdrucken lassen müssen .... sprich von 17.40 Uhr bis zum folgenden Morgen 8.10 uhr bzw. 9.10 Uhr.

Jetzt werde ich aufgefordert eine Strafe zu zahlen. Ist dies berechtigt?

Ja .....

Da genügt eine Parkscheibe nicht - da mit einer solchen die Parkzeit jeweils im Halbstundentakt einzustellen ist.... sprich Du könntest wenn Du um 17.07 Uhr einparkst die Paaarkzeit auf 17.30 einstellen und somit bis zu 53 Minuten "frei" prken ..... ergo hast Du berechtigt ein Knöllchen kassiert.

Danke! Naja dann eben fürs nächste Mal dazu gelernt ;)

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Die Strafe ist korrekt. Wenn der Parkscheinautomat außer Betrieb ist, muss die Parkscheibe verwendet werden.

wenn der Parkscheinautomat das Ticket für die 30 Minuten frei Parken nicht auswirft, dann mußt du per Hand einen Zettel mit der genauen Ankunftszeit, also bei dir 17.40 Uhr schreiben, eine Parkscheibe reicht nicht, daher hast du einen Strafzettel bekommen.

Falsch. Umgekehrt. Nur die Parkscheibe ist bei defekten Parkscheinautomaten gültig. Handschriftliche Zettel sind bedeutungslos.

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@senior1

nein nicht falsch, ich hätte vielleicht dazu schreiben sollen das der handschriftliche Zettel extra geschrieben werden muß das die Parkuhr defekt ist.
Aber das ist ja mittlerweile egal weil der Fall schon über 7 Monate alt ist und keiner mehr die Antwort liest.

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@Schubert610

google sagt doch eindeutlich: Handschriftliche Zettel is nich. Nur die Parkscheibe gilt.

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@senior1

du bist doch der deutschen Sprache mächtig, oder?
dann lese doch noch einmal meinen Kommentar

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