Parkticket lösen Pflicht bei 30min frei parken?
Hallo zusammen,
ich habe neulich um 17:40 auf einen Parkplatz geparkt, bei dem es genehmigt ist 30min kostenlos zu parken. Ein Ticket muss man laut Schild bis 18:00 bezahlen. Da ich aber mit den freien 30min die 18:00 Uhr überschreite, habe ich eine Parkscheibe in das Auto gelegt.
der Parkplatz ist öffentlich und hat keine Schranke.
Jetzt werde ich aufgefordert eine Strafe zu zahlen. Ist dies berechtigt?
3 Antworten
habe ich eine Parkscheibe in das Auto gelegt.
da hättest Du Dir am Parkscheinautomaten das Ticket für 30Minuten frei Parken ausdrucken lassen müssen .... sprich von 17.40 Uhr bis zum folgenden Morgen 8.10 uhr bzw. 9.10 Uhr.
Jetzt werde ich aufgefordert eine Strafe zu zahlen. Ist dies berechtigt?
Ja .....
Da genügt eine Parkscheibe nicht - da mit einer solchen die Parkzeit jeweils im Halbstundentakt einzustellen ist.... sprich Du könntest wenn Du um 17.07 Uhr einparkst die Paaarkzeit auf 17.30 einstellen und somit bis zu 53 Minuten "frei" prken ..... ergo hast Du berechtigt ein Knöllchen kassiert.
Die Strafe ist korrekt. Wenn der Parkscheinautomat außer Betrieb ist, muss die Parkscheibe verwendet werden.
wenn der Parkscheinautomat das Ticket für die 30 Minuten frei Parken nicht auswirft, dann mußt du per Hand einen Zettel mit der genauen Ankunftszeit, also bei dir 17.40 Uhr schreiben, eine Parkscheibe reicht nicht, daher hast du einen Strafzettel bekommen.
nein nicht falsch, ich hätte vielleicht dazu schreiben sollen das der handschriftliche Zettel extra geschrieben werden muß das die Parkuhr defekt ist.
Aber das ist ja mittlerweile egal weil der Fall schon über 7 Monate alt ist und keiner mehr die Antwort liest.
google sagt doch eindeutlich: Handschriftliche Zettel is nich. Nur die Parkscheibe gilt.
du bist doch der deutschen Sprache mächtig, oder?
dann lese doch noch einmal meinen Kommentar
Falsch. Umgekehrt. Nur die Parkscheibe ist bei defekten Parkscheinautomaten gültig. Handschriftliche Zettel sind bedeutungslos.