Unfallversicherung bei Altersteilzeit?

1 Antwort

Für Arbeitnehmer, die Altersteilzeitarbeit im Sinne des Altersteilzeitgesetzes leisten, finden uneingeschränkt die in den einzelnen Sozialversicherungszweigen bestehenden Regelungen Anwendung. Laufendes Arbeitsentgelt Maßgebend für die Nachweisung der Beiträge zur Unfallversicherung ist das Arbeitsentgelt für die Altersteilzeitarbeit. Die während einer im Blockmodell in der Arbeitsphase erzielten steuer- und beitragsfreien Schichtzulagen bleiben auch dann nachweispflichtig zur Unfallversicherung, wenn deren Auszahlung in anteiligem Umfang in die Freistellungsphase verschoben wird.

Das Altersteilzeitarbeitsentgelt, der Aufstockungsbetrag und der Unterschiedsbetrag zur Rentenversicherung werden bei Arbeitnehmern, die während der Freistellungsphase ihren Wohnsitz dauerhaft ins Ausland verlegt haben, so behandelt, als wäre hierauf deutsches Steuerrecht angewendet worden. Die tatsächliche steuerrechtliche Behandlung von Aufstockungsbeträgen bleibt insoweit unbeachtlich. http://mitgliedschaft.portal.bgn.de/8667&wcid=19543&wcp=1?wc_cmt=17a4b8180d259cf2026da328de267afd