Umzug trotz gemeinsamen Sorgerecht erlaubt?
Wir haben einen 4.5 jährigen Sohn und haben beide das Sorgerecht und Aufenthaltbestimmungsrecht. Wir wohnen momentan in einem eigenen Haus und der Kleine geht hier seit 1,5 Jahren in den Kindergarten und hat Freunde gefunden. Ich plane zu meinen Eltern zu ziehen, welche ca 300km weiter weg wohnen.
Habe ich als Mutter das Recht, umzuziehen? Meine Arbeitsstelle ist weiter weg. Meine Eltern würden sich trotz Berufstätigkeit, auch um das Kind kümmern.
Der Vater stimmt dem nicht zu, und möchte, dass das Kind in der gewohnten Umgebung bei ihm bleibt. Er ist finanziell abgesichert und kann halbtags arbeiten.
Wir sind beide Bezugspersonen für das Kind.
3 Antworten
Familiengericht entscheidet über das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Rechtsstreit
Können sich die Eltern nicht auf einen Aufenthaltsort für ihr Kind einigen, kommt es meist zu einem Rechtsstreit beim zuständigen Familiengericht. Hier streiten sich die Sorgeberechtigten dann um das Aufenthaltsbestimmungsrecht für ihr Kind. Das Gericht fällt letztendlich ein Urteil. Im Familienrecht nennt man es jedoch Beschluss und nicht Urteil.
Bei der gerichtlichen Entscheidung, wem das Aufenthaltsbestimmungsrecht zugesprochen wird, werden unterschiedliche Faktoren mit einbezogen. Wichtig: Das Kindeswohl steht hierbei immer im Vordergrund!
Das gemeinsame Sorgerecht wird vom alleinigen Aufenthaltsbestimmungsrecht nicht beschnitten.
https://www.kanzlei-landucci.de/ratgeber/sorgerecht/gemeinsames-sorgerecht-umzug/
Nein, Du darfst das nicht alleine entscheiden, Du darfst auch nicht einfach mit dem Kind 200 KM wegziehen und dem Vater somit das Kind entziehen!
Für dein Kind ist es am besten, wenn beide Eltern zum Alltag gehören und kin belastender Rechtsstreit vom Zaun gebrochen wird.
Wenn du 200 km wegziehst, und diesen Ist-Zustand dadurch änderst, ist das für dein Kind und dessen Vater eine Verschlechterung.
Wenn du umziehen möchtest: Vielleicht solltest du dir selbst aufbürden, dein Kind an Ort und Stelle zu lassen.
200km sind nicht wenig. Ich stelle mir Übergabe-Termine an Autobahntankstellen vor mir, Weihnachts-Schnick-Schnack-Schnuck und teure Anwaltsrechungen. Ich würde es immer vermeiden und mir eher was in der Nähe suchen für die nächste 15 Jahre.
Nein, für das Kind.
Und der Fokus auf Wahrscheinlichkeiten erscheint mir auch gar nicht zielführend.
Ihr müsst einen gemeinsamen Weg finden. Wenn ihr es friedlich und vernünftig hinbekommt ohne Prozess, ist das für alle Beteiligten besser.
Er wird aber nicht zustimmen. Es würde sicher zu einem Prozess kommen. Da das nicht ganz billig ist, würde ich gerne wissen, ob ich überhaupt eine Chance habe
Kann ich dir nichts zu sagen. Ich würde dir empfehlen das Unterfangen insgesamt in Frage zu stellen. Selbst wenn du „gewinnst“ gibt es nur Verlierer.
FlorianSoost1Fragestellervor 2 Stunden, 56 Minuten
Ich dachte dass das Urteil meistens für die Mutter gefällt wird??
ja das war damals auch so, ist aber schon länger her, durch ein weites Wegziehen wurde den Männern der Kontakt zum Kind entzogen, und einige Monate ohne Vaterkontakt wurde argumentiert, die Väter würden die Kinder nicht besuchen, d.h. man hatte die Kinder gezielt entfremdet, und das hatte auch die Familiengerichte mitbekommen, seither geht es darum, was für das beste des Kindes ist. Wenn du trotzdem wegziehst, machst Du dich strafbar, und das ist auch gut so...
wie heisst es so schön "Vor Gericht und auf hoher See ist man in Gottes hand"
Ich dachte dass das Urteil meistens für die Mutter gefällt wird??