übertragung einer ferienwohnung in NL an ein kind, eltern und kind wohnen in D

1 Antwort

Aus der Formulierung "an eine ihrer Kinder" entnehmen ich, es snd nur ihre Kinder. und aus der Formulierung "meine Frau und ich haben ...." das die Wohnung Euch gemeinsam gehört.

Dabei ist zu beachten, das seit der letzten Reform Stiefkinder wie #kinder behandelt werden.

Also könnte ihr auf ein beliebiges Kind übertragen, bei 56.000,- Wert bleibt es in der Schenkungssteuer befreit udn ebenso in der Grunderwerbsteuer nach § 3 Nr. 6 GrdEStG

Natürlich muss die Übertragung notariell beurkundet werden.

Daran denken, das ggf. beim anderen Kind auszugleichen um Streit zu vermeiden.