Umzug mit Hartz 4 in eine andere stadt?

5 Antworten

Der Umzug muß in jedem Fall vom Jobcenter genehmigt werden, denn sonst gibt es keine Umzugskostenhilfe. Neben Deinen privaten Gründen für diesen Umzug gibt es aber sachliche Gründe, die gegen einen Umzug sprechen. In München gibt es für Hartz IV Bezieher sogut wie keinen freien Wohnungsmarkt und wenn Du vorerst zu einem Deiner Geschwister ziehst, schaffst Du Fakten, die dann lange auf eine Lösung warten lassen, denn es wird Dir gann kaum gelingen eine Wohnung zu finden, die von Hartz IV bezahlt werden. Versuche erst eine Arbeitsstelle in München zu finden, danach wird vieles dann leichter.

Hundekind1 
Fragesteller
 26.11.2019, 06:46

Muss ich nur einen schriftlichen Antrag stellen und das erstmal genau so äußern? Weil ich kenne das nur mit Mietangeboten.. Ich hab ja und brauch erstmal keins.

Und Arbeit werde ich mir aufjedenfall suchen. Bloß jetzt ist das ein wenig schwierig da 400km weit weg ist und wegen Vorstellungsgespräch kann ich nicht hin und her fahren..

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Snooopy155  26.11.2019, 09:11
@Hundekind1

Direkt ist mir keine Meldepflicht bekannt, aber dieser Sachverhalt ergibt sich aus der Mitwirkungspflicht - speziell hier daraus, wenn man mehrere Tage nicht mehr unter der dem Jobcenter bekannten Adresse zu erreichen ist. Theoretisch könnte man beim Jobcenter hier für den Zeitraum von 3 Wochen Urlaub beantragen und diese Zeit nutzen dann in München eine Arbeitsstelle zu finden.

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Grundsätzlich darfst du hinziehen wohin du willst. Das Jobcenter kann das nicht verbieten. Es kann sich aber weigern beim Umzug zu helfen, somit müsstest du die Kosten alleine tragen. Es ist fraglich, ob familiäre Gründe ausreichend sind für das Jobcenter einem Umzug zuzustimmen. Letztendlich kommt es aber oft darauf an welchen Sachbearbeiter du hast und inwieweit dieser dir helfen kann/will dem zuzustimmen.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Oje, tut mir sehr leid für euch ....

Ja, wenn du weiterhin Leistungen beziehen willst bzw. darauf angewiesen bist, dann ja !

Deine Begründung ist nachvollziehbar und der Antrag wird ganz sicher vom derzeitigen JC unterstützt werden.

cyracus  30.01.2020, 11:18

@Hundekind1, umziehen dürfen Hartz IV-Bezieher - die Frage ist nur, ob die Umzugskosten übernommen werden und auch die künftige Miete (vollständig), wenn die künftige Miete höher ist als die jetzige. Die neue Anmietung muss vom neuen Jobcenter genehmigt werden, VOR der Unterzeichnung des Mietvertrages.

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Was Umzug angeht, hilft Dir vielleicht Deine Familie, denn möglicherweise ist das Jobcenter nicht bereit, die Umzugskosten zu übernehmen (natürlich wünsche ich Dir die Übernahme).

Du wirst ja erst umziehen, wenn Du eine neue Wohnung in München gefunden hast. Im Kommentar unter @Gaenseliesels Antwort schrieb ich, das neue Jobcenter muss Dir den neuen Mietvertrag genehmigen. - Ich meine, dass es so geht. Du wirst die ganze Angelegenheit aber ja auch mit dem jetzigen Jobcenter besprechen.

Weil dies für die Jobcenter-Mitarbeiter möglicherweise eine etwas komplizierte Angelegenheit (man weiß ja nie), geh zur Klärung der Angelegenheit nicht allein zu den Ämtern, sondern lass Dich begleiten von jeweils einem erfahrenen Ämterlotsen (dazu gleich mehr).

Infos bezüglich Umzug von Hartz IV-Beziehern:

Umzug mit Hartz IV 2019: So gelingt der Antrag beim Jobcenter

https://www.movinga.de/hub/beratung/umzug-hartz-iv/

und

Umzug bei Hartz IV

https://www.hartziv.org/umzug-bei-hartz-iv.html

Und schau auch hier rein:

Möchte umziehen - wie mit Jobcenter umgehen

https://www.elo-forum.org/threads/moechte-umziehen-wie-mit-jobcenter-umgehen.183676/

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Vorsorglich meine Hinweise für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine Situation zutrifft:

Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit

jobcenter unterlagen verloren

und lies auch dies:

Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System?

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.php

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.php

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Deinen ePersonalausweis musst Du nicht kopieren lassen, alles Wichtige kann davon abgeschrieben werden:

Wann ist das Kopieren des Personalausweises erlaubt

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/wann-ist-das-kopieren-des-personalausweises-erlaubt/

und

LDI NRW: Personalausweis kopieren oftmals nach DSGVO verboten!<

https://www.datenschutzbeauftragter-info.de/ldi-nrw-personalausweis-kopieren-oftmals-nach-dsgvo-verboten/

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Deine zur Bearbeitung Deiner Sache erforderlichen Bankbelege legst Du vor - sie werden eingesehen, aber NICHT fotokopiert - lies dazu dies:

Hinweise zur datenschutzgerechten Ausgestaltung der Anforderung von Kontoauszügen bei der Beantragung von Sozialleistungen

https://www.datenschutzzentrum.de/artikel/1109-Hinweise-zur-datenschutzgerechten-Ausgestaltung-der-Anforderung-von-Kontoauszuegen-bei-der-Beantragung-von-Sozialleistungen.html

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Immer wieder kommt es vor, dass Jobcenter / Sozialämter eine aktuelle Mietbescheinigung vom Vermieter verlangen, obwohl Mietvertrag und letzte Mietanpassung eingereicht sowie Bankbelege mit den Mietezahlungen vorgelegt wurden - dazu:

Jobcenter Regensburg: Vermieterbescheinigungen verstoßen gegen Datenschutz

https://kanzlei-hhs.de/jobcenter-regensburg-vermieterbescheinigungen-verstosen-gegen-datenschutz/

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand / Ämterlotsen als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistand erscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen
  • Behördenbegleiter
  • Hartz IV Mitläufer

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

U n d :

Sollst Du im Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung (EGV) unterschreiben, unterschreibe sie nicht dort, nimm sie mit nach Hause!! - Geh auf YouTube und gib dort ein: Eingliederungsvereinbarung. - So bekommst Du viele wertvolle Infos zu diesem Thema.