Ummeldung kfz?

3 Antworten

Was versprichst Du Dir davon?

denn .......

Die Steuerbefreiung ist personengebunden.

https://www.advocard.de/streitlotse/verkehr-und-mobilitaet/auto/kfz-steuerbefreiung-die-wichtigsten-regelungen/

Von anderen Personen darf der Wagen nur genutzt werden, wenn der Fahrzeughalter gefahren wird oder die Fahrt in direktem Zusammenhang mit seiner Haushaltsführung steht – wenn also beispielsweise jemand den Fahrzeughalter zum Arzt fährt oder das Auto in die Werkstatt bringt.

Nutzen Angehörige das Auto für ihre eigenen Zwecke, etwa für eine Urlaubsreise oder für den Weg zur Arbeitsstelle, kann das als Steuerhinterziehung gewertet werden. Ist vorübergehend eine solche Nutzung geplant, sollte der Steuerbegünstigte das beim Zoll angeben und für die entsprechende Dauer auf seine Vergünstigung verzichten.

Du wirst neben Zulassungsbestätigung Teil I und II eine "neue" eVB benötigen und im Falle dessen, dass Du die Ummeldung vornehmen möchtest eine Vollmacht des zukünftigen Fahrzeughalters, das Merkblatt des "Integrationsamtes", über die Inanspruchnahme der (teilweisen) Kfz-Steuerbefreiung.

Eine Kopie reicht in keinem Fall um das Auto umzumelden. Zudem ist die Antwort von "wilees" auch noch zu beachten.