Gültiger Kaufvertrag bei eBay Kleinanzeigen?

5 Antworten

Du hast lediglich ein Angebot gemacht, indem du ihm mitgeteilt hast, dass du das Teil abholen möchtest. Du bist aber nicht konkret geworden und hast keinen Abholtermin vereinbart. Daher hat der Verkäufer völlig richtig gehandelt und das Teil an denjenigen verkauft, der dann tatsächlich mit dem Geld auf der Matte stand.

Ich denke, es könnte eventuell schon ein wirksamer Kaufvertrag zustande gekommen sein. Aber lohnt sich dafür ein Rechtsstreit? Ich persönlich würde da jetzt weder Zeit noch Geld hineinstecken.

Eine Betrugsanzeige wird vermutlich auch ins Leere laufen.

Ich würde es abhaken.

Kann keinen gültigen KV erkennen, ihr hattet euch noch nicht geeinigt!

Ich würde ..... = schwammige Aussage

Und ihr habt euch auch noch nicht auf einen festen Termin geeinigt.

Erst als dieser verhandelt werden sollte, kam die Absage.

Und wo hier überhaupt irgendein Betrugsversuch vorliegen soll, kannst bestimmt nur Du beantworten!

Ich kann hier keinen Vertragsschluss erkennen. Das Angebot des VK war am Montag telefonisch einen Termin zu machen. Das hast du nicht getan. Nur durch die Äußerung deiner Kaufabsicht kommt kein Vertrag zustande.

Noch weniger ist ein Betrug zu erkennen. Viel mehr aber ein Verstoß gegen die DSGVO, indem du persönlich mitgeteilte Rufnummern öffentlich machst.

Das ist kein Verstoß gegen die DSGVO, da es sich hier um eine Privatperson handelt. Es verstößt bestenfalls gegen die Regeln dieser Plattform.

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Er kann und wird dich verklagen wenn du nicht SOFORT die Nummern rauslöscht.

zum Thema: ich würde gerne … wenn es recht ist, impliziert für mich KEINEN gültigen Kaufvertrag.

aber i bin kein Rechtsprofi

Er kann und wird dich verklagen wenn du nicht SOFORT die Nummern rauslöscht

In Deutschland jedenfalls nicht. Vielleicht in Österreich?

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@Sunshine24de

DSGVO gilt europaweit, soweit ich informiert bin. Außerdem könnte man den Beitrag Kreditschädigend werten. (Auch in DE?)

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@rocko597

In DE verstößt man als Privatperson nicht gegen die DSGVO, wenn man die Telefonnummer einer Person weitergibt. Auch gibt es kein kreditschädigendes Verhalten, denn dann könnte jede negative Bewertung im Internet als solches gewertet werden.

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@rocko597

Die o. g. Telefonnummer hat der Inhaber des Unternehmens bereits im Internet veröffentlicht. Somit kann der Fragesteller gar nicht gegen den Datenschutz verstoßen. Betrachtet man das hier als negative Bewertung, ist es ebenfalls kein Verstoß, da er diesen Wortlaut auch völlig ungestraft bei Google Rezensionen veröffentlichen könnte.

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@Sunshine24de

Danke dass du dir die Arbeit gemacht hast! Somit ist es tatsächlich ok. Bei privater Handy Nummer säh es hoffentlich anders aus?

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@rocko597

Tatsächlich sind die Richtlinien dieser Plattform hier strenger als die der DSGVO, eigentlich müsste diese Frage vom Support sofort gelöscht werden, da man hier sowas nicht veröffentlichen darf.

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