Rechte bei nicht zur Verfügung gestellten Stellplätzen, obwohl vertraglich vereinbart?
Hallo zusammen,
wir mieten seit dem 01.12.2019 eine Neubauwohnung. Im Mietvertrag sind zwei Stellplätze enthalten: Tiefgarage (70€) und Außenstellplatz (50€). Laut Hausverwaltung war dies für uns nicht optional, da die Stadt für jede Mietwohnung 2 Stellplätze vorschreibt und wir diese somit auch annehmen und bezahlen müssen. Da die Parksituation hier im Umkreis nicht so gut ist, war uns das auch Recht.
Leider wurden die Stellplätze bisher noch nicht fertig gestellt, weshalb alle Mieter in derselben Straße im Parkverbot parken - bisher ohne Konsequenzen.
Heute kam ein Schreiben von der Hausverwaltung, dass diese von der Kreisverwaltung aufgrund des Falschparkens angezeigt wurde und dies ab sofort nicht mehr geduldet wird. Wir sollen auf den nächsten öffentlichen Parkplätzen parken. Diese sind ca. 3-5 Minuten Fußweg von den Mietwohnungen entfernt und liegen direkt an einem Friedhof. Das ist insbesondere zu der dunklen Jahreszeit nicht angenehm. Die Stellplätze (zumindest in der Tiefgarage) sollen laut diesem Schreiben bis zum 30.04.2020 fertig gestellt werden. 5 Monate später... Und dann muss immer noch einer von uns woanders parken bis die Außenstellplätze fertig sind.
Solange die Stellplätze nicht fertig sind, müssen wir diese auch nicht bezahlen. Dennoch stellt die Situation für uns einen erheblichen Nachteil da und wir hätten die Wohnung unter diesen Umständen nicht gemietet. In der Zwischenzeit wurden uns auch schon zig Termine genannt (mündlich beim vorbei laufen im Hausflur), die alle nicht eingehalten wurden.
Welche Rechte bzw Möglichkeiten haben wir in solch einer Situation?
Danke für Eure Antworten und Eure Hilfe!
P.s.: das ist nicht das erste Problem, das wir hier mit der Hausverwaltung haben und unseren Nachbarn geht es z.T. ähnlich.