Internet an Zweitwohnsitz anmelden, damit Sonderkündigungsrecht zum Einsatz kommt
Hallo,
Ich muss bald in eine neue WG umziehen, da unsere alte WG aufgelöst wird. Das Internet in der jetzigen WG läuft auf mich und der Vertrag muss mindestens noch 20 Monate erfüllt werden. In der neuen WG ist Internet bereits vorhanden (allerdings von einem anderen Provider) und der alte Provider würde ebenfalls dort anliegen. Theoretisch könnte der alte Provider die Leistung dort erbringen und ich müsste weiterhin diese Leistung bezahlen, obwohl ich sie nicht benötige.
Meine Frage: Könnte ich beim alten Provider meinen Zweitwohnsitz angeben, an dem keine Verfügbarkeit dieses Providers vorhanden ist (und somit das Sonderkündigungsrecht zum Einsatz kommt) oder muss immer zwingend der Hauptwohnsitz genannt werden?
Gruß Maik :)
6 Antworten
Hallo Maikata, ich bin gerade auf deine Frage aufmerksam geworden. Auch wenn sie nicht mehr aktuell ist, wie ist es denn ausgegangen? Hast du es mit dem Zweitwohnsitz versucht? Ich befinde mich gerade in einer ähnlichen Lage und würde mich über einen Erfahrungsbericht freuen. LG Sarah
Ja Kevin das stimmt. Jetzt zu meinen besonderen Fall: am Zweitwohnsitz liegt es nicht an. Bekommt der Provider mit, dass es mein Zweitwohnsitz ist und wenn ja kann er die Adresse des Hauptwohnsitzes anfordern?
Danke für die schnellen Antworten.
Also ich habe mit dem Kundendienst telefoniert und der hat mir bestätigt, dass wenn keine Verbindung am neuen Wohnort anliegen sollte, ich aus dem Vertrag rauskommen würde.
IST: Es liegt aber eine Verbindung an und in der WG ist bereits ein Anschluss vorhanden, der ebenfalls eine Mindestlaufzeit hat. Also kommen wir dort auch nicht raus (sodass ich hätte mein alten Vertrag übernehmen können). Und für das bereits vorhandene Internet in der neuen WG muss ich auch zahlen (Ummelden kommt also nicht infrage).
Heißt: ich will aus dem alten Vertrag raus und da war nun mal meine Idee, dass ich meinen Zweitwohnsitz angebe. Dort liegt nämlich keine Verbindung diese Providers an.
Dort liegt nämlich keine Verbindung diese Providers an.
Die Frage wäre aber ob dieser dort realisierbar WÄRE. Und wenn ja, dann gibt es kein Sonderkündigungsrecht.
Deine Frage kann ich nicht nachvollziehen.
Bei Umzug an einen anderen Ort, wenn z.B. die derzeitige Übertragungsgeschwindigkeit nicht mehr möglich ist, dürfte es doch sicherlich möglich sein, dass der Betreiber den Vertrag entsprechend ändert.
Bei mir z.B. war dies bisher jederzeit möglich, mit Korrektur nach oben wie auch nach unten.
Einfach mal anrufen, fragen kostet ja nichts.
Gruß A.
§ 46 TKG Abs. 8.
Wenn der alte Anbieter am neuen Wohnort die vertraglich vereinbarte Leistung erbringen kann, so gibt es kein Sonderkündigungsrecht.
Ist dies nicht der Fall kann der Vertrag mit 3 Monatsfrist beendet werden.