Streichen gearbeiteter Stunden?

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Du bist als Arbeitnehmer verpflichtet, Stundennachweise zu führen, in elektronischer Form (Zeiterfassungssystem) oder schriftlicher Form (Stundenzettel). Der Arbeitgeber darf vorgeben, in welcher Form du den Stundennachweis vorzulegen hast und ob er von Vorgesetzten gegenzuzeichnen ist. Wenn dein Chef dir fehlerhafte Aufzeichnungen nachweisen kann, kann dafür eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden und dir kann auch der Lohn für die zu Unrecht aufgeschrieben Stunden verweigert werden. In schwerwiegenden Fällen des Arbeitszeitbetrugs kann auch eine Strafanzeige erfolgen. Wenn du diese Stunden, die du gearbeitet hast, nicht ordnungsgemäß und nachvollziehbar aufgezeichnet hast, ist der Chef im Recht. Kannst du nachweisen, dass du zu den aufgezeichneten Arbeitszeiten gearbeitet hast? Dann widersprich der Lohnabrechnung (schriftlich mit Zustellnachweis und innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist!)