Streichen gearbeiteter Stunden?
Hallo...
Und zwar geht es darum das ich heute meine Kündigung per Post bekommen habe (darum geht's aber nicht) und auf dem Zettel steht das ich mit mal 39.5 minus Stunden haben soll weil der Chef einfach immer bei uns Mitarbeitern in den Stunden rum kliert...darf er gearbeitete Stunden einfach streichen weil er der Meinung ist das man ihn bescheisst?
Mfg
1 Antwort
Du bist als Arbeitnehmer verpflichtet, Stundennachweise zu führen, in elektronischer Form (Zeiterfassungssystem) oder schriftlicher Form (Stundenzettel). Der Arbeitgeber darf vorgeben, in welcher Form du den Stundennachweis vorzulegen hast und ob er von Vorgesetzten gegenzuzeichnen ist. Wenn dein Chef dir fehlerhafte Aufzeichnungen nachweisen kann, kann dafür eine fristlose Kündigung ausgesprochen werden und dir kann auch der Lohn für die zu Unrecht aufgeschrieben Stunden verweigert werden. In schwerwiegenden Fällen des Arbeitszeitbetrugs kann auch eine Strafanzeige erfolgen. Wenn du diese Stunden, die du gearbeitet hast, nicht ordnungsgemäß und nachvollziehbar aufgezeichnet hast, ist der Chef im Recht. Kannst du nachweisen, dass du zu den aufgezeichneten Arbeitszeiten gearbeitet hast? Dann widersprich der Lohnabrechnung (schriftlich mit Zustellnachweis und innerhalb der gesetzlich vorgeschriebenen Frist!)