Steuern für Eigentumswohnung in Deutschland als Deutscher Steuerausländer?

1 Antwort

Du hast weder einen Wohnsitz, noch Deinen gewöhnlichen Aufenthalt in "D", somit besteht keine unbeschränkte Steuerpflicht.

In dem Moment wo eine Wohnung in "D" vermietet wird, gibt es aber inländische Einkünfte.

Gem. § 1 Abs. 4 EStG, bist Du dann mit diesen Einkünften in "D" beschränkt steuerpflichtig.

Also muss eine Anlage "V" zur Ermittlung der Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung (also Überschuss der Mieteinnahmen über die Ausgaben udn die Abschreibungen) gefertigt werden und eine Einkommensteuererklärung für diese Einkünfte.

Die Einkünfte ausserhalb "D" sind damit hier nicht steuerpflichtig, aber es gibt auch leider nicht den Grundfreibetrag. Wenigstens ist 2008 die Mindestbesteuerung weggefallen. Die Steuer wird normal nach der Tabelle ermittelt. Nor Sonderausgaben, aussergew. Belastungen usw. sind nicht abzugsfähig.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
EnnoBecker  27.08.2014, 08:49
aber es gibt auch leider nicht den Grundfreibetrag

Wieso "leider"? Den hat er doch bereits in Frankreich. Ihn in Deutschland auch noch zu gewähren wäre eine nicht gerechtfertigte Mehrfachbegünstigung.

Wenigstens ist 2008 die Mindestbesteuerung weggefallen.

Nein. Der EuGH hat ab 2008 den Progressionsvorbehalt kassiert. Steht jetzt im deutschen EStG in § 32b (1) Satz 2 Nr. 3 EStG.

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wfwbinder  27.08.2014, 09:20
@EnnoBecker

Ich meinte den Entfall der 25 % Mindeststeuersatz. Stattdessen Anwendung des Normalen Tarifs § 32 a, wie für alle anderen auch, nur eben ohne Grundfreibetrag.

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