Sperre ALG1 nach Probezeitkündigung im neuen Job?

3 Antworten

beim fließenden Übergang in den neuen Job ganz sicher nicht, denn dann braucht man auch kein Alg1 beantragen, soweit klar !

Ansonsten werden Eigenkündigungen ohne triftigen Grund oder verhaltensbedingte Kündigungen durch den AG(dazu zählen ich auch die Probezeit), zumeist mit Sperrzeit bis zu 12 Wochen belegt.

So wie @Gaenseliesel schon schreibt: Jetzt hast Du (habt Ihr) ja gar nichts mit dem Arbeitsamt zu tun. Ihr habt gemäß Artikel 12 Grundgesetz (GG) das Recht auf freie Berufswahl, die Ihr mit der jetzigen Kündigung und direkt anschließend neuer Einstellung ausübt.

https://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_12.html

Übersteht Ihr in dem neuen Job die Probzeit nicht, wird das ja begründet. Solange die Beendigung der Probezeit seitens des Arbeitgebers betriebsbedingt erfolgt, gibt es keine Probleme mit dem Arbeitsamt. Nur wenn die Beendigung der Probezeit seitens des Arbeitgebers in Eurer Person begründet wird (unangemessenes Verhalten, Diebstahl - wozu auch das Essen eines übrig gebliebenen und für die Mülltonne bestimmte Brötchen oder ein mitgenommener Bleistift zählen kann), erfolgt die befürchtete Sperre. - Naja, und selbst kündigen dürft Ihr auch nicht, es sei denn, Ihr habt einen wichtigen, anerkennenswerten Grund.

Zu solchen Gründen können beispielsweise zählen: schweres Mobbing, körperlich zu schwere Arbeit (zart gebauter Mensch soll schwere
Steine schleppen, was nicht voraussehbar war) oder andere gefährliche Arbeitsbedingungen, denen nicht abgeholfen wird, schwangere Frau soll Arbeiten bzw. Arbeitszeiten verrichten, die die Schwangerschaft gefährden ...

In solch Fällen (also auch bei Mobbing) geht man zum Arzt, schildert die Situation und bittet um eine Bescheinigung für das Arbeitsamt. Damit geht man zum Arbeitsamt (auch wenn der Arzt keine solche Bescheinigung ausstellt), schildert den Sachverhalt und bittet darum, das Arbeitsverhältnis / die Probezeit kündigen zu dürfen. Mit solch einer (schriftlichen !!) Genehmigung darf man dann kündigen, ohne dass eine Sperre erfolgt.

Kommst Du (oder Deine Kollegen) in solch eine unangenehme Situation, gehst Du am besten nicht allein zum Arbeitsamt, sondern lässt Dich begleiten von einem erfahrenen Ämterlotsen / Beistand (dazu gleich mehr).

Ich wünsche Dir und Deinen Kollegen einen guten neuen Start in dem jeweils neuen Job.

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Nun vorsorglich meine Hinweise (lass sie doch auch Deinen Kollegen zukommen) für Arbeitslose (ALG 1 und ALG 2 / Hartz IV) und Aufstocker sowie Grundsicherungsbezieher - Du wirst leicht erkennen, was auf Deine (hoffentlich nicht eintretende) Situation zutreffen würde. - Ebenfalls vorsorglich der letzte Absatz für Hartz IV-Bezieher. (Wie Du vielleicht schon gehört / gelesen hast, handelt es sich bei Hartz IV zum Teil um einen rechtsfreien Raum - was empörend ist!! - und u.a. Artikel 12 GG wird mit den Hartz IV-Gesetzen mit Füßen getreten).

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Umgang mit Sozialbehörden

Mit dem Amt nichts telefonisch klären (das kann man später nie beweisen). Alles schriftlich machen. Am besten Schreiben, Belege und Anträge persönlich abgeben. - Den Erhalt des Schreibens lässt man sich auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel, Datum und Unterschrift bestätigen. (Dies verlangt man mit ruhigem, freundlichem Ton und reicht das Schreiben rüber, „und hier brauche ich noch Stempel mit Datum und Unterschrift“).

Wenn man nur etwas abgeben will, dann wie üblich ein Schreiben aufsetzen, in dem erklärt wird, was "als Anlage" überreicht wird - sind es mehrere Anlagen, diese mit Nummern versehen aufzählen. (Achtung! Anlagen immer als Kopie einreichen. Falls ausnahmsweise mal ein Original verlangt wird, dann davon für die eigenen Unterlagen eine Kopie machen.) - Wiederum dieses Anschreiben auf einem mitgebrachten Doppel mit Stempel und Unterschrift bestätigen lassen.

Diese Bestätigungen sind Gold wert, sie sind mehr wert als ein Einschreibebeleg (mit dem ja nur der Eingang eines Umschlags bestätigt wird).

Mit einer solchen Bestätigung kann von Seiten der Behörde nicht behauptet werden, Schreiben und Belege seien nicht eingegangen. Und wenn doch, eine Fotokopie von deren Bestätigung vorlegen (das Original unbedingt wie eine Kostbarkeit hüten). - Nicht (oder angeblich nicht) abgegebene Unterlagen kann als Verstoß gegen die Mitwirkungspflicht gedeutet werden, was zu Sanktionen führen kann = Kürzung von Geld. - Und: Werden so die Unterlagen / Belege abgegeben, wird erfahrungsgemäß allgemein die Sache zügiger bearbeitet.

Falls Du meinst, ich würde übertreiben, google mit jobcenter unterlagen verloren und lies auch dies: Hartz IV: Verschwundene Unterlagen mit System? http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-verschwundene-unterlagen-mit-system.phpp

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Im Gespräch mit den Mitarbeitern immer korrekt und konzentriert sein. Wenn die Mitarbeiter freundlich und zugewandt sind: Auch Infos im Vertrauen landen in der Akte und können später gegen den „Kunden“ (wie es vollmundig bei Sozialbehörden heißt) verwendet werden. - Lies auch

Wichtige Tipps für Hartz-IV-Betroffene http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/wichtige-tipps-fuer-hartz-iv-betroffene.phpp

und

Die häufigsten Hartz IV Fehler der Jobcenter http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/die-haeufigsten-hartz-iv-fehler-der-jobcenter.php

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Oft ist es ratsam, zum Amt einen Beistand als Begleitung mitzunehmen. Dieser Ämterlotse muss nur zuhören und kann dabei Protokoll führen, oder hinterher macht man gemeinsam ein Erinnerungsprotokoll. Der Beistand kann aber auch für Dich Erklärungen abgeben, dazu § 13, Absatz 4 SGB X (google mit 13 sgb 10):

  • (4) Ein Beteiligter kann zu Verhandlungen und Besprechungen mit einem Beistanderscheinen. Das von dem Beistand Vorgetragene gilt als von dem Beteiligten vorgebracht, soweit dieser nicht unverzüglich widerspricht.

Für einen ehrenamtlichen Behördenbegleiter = Beistand google jeweils mit Deinem Wohnort (oder dem nächstgrößeren, wenn Deiner klein ist) mit

  • Ämterlotsen
  • Behördenlotsen

Diese Ämterbegleiter sind wertvolle Hilfen und notfalls auch Zeugen, und (die meisten? alle?) haben für diesen ehrenamtlichen Dienst eine kleine Ausbildung genossen und kennen sich bestenfalls mit den Gesetzen aus. (Sag beim Amt niemals, Du hättest einen Zeugen dabei! Zeugen dürfen des Raumes verwiesen werden - Beistände dagegen nicht, auf die hast Du ein Recht.)

Lebst Du in einer Bedarfsgemeinschaft (oder Haushaltsgemeinschaft): Andere Mitglieder solch einer Gemeinschaft können für Dich kein Beistand sein, denn sie sind nicht neutral, sondern automatisch selbst Betroffene.

Google mit

legitimation eines beistands pdf (die Wörter genau so)

und lade Dir die Datei vom elo-forum runter. Darin erfährst Du die gesetzliche Grundlage für Beistände und dass jeder Bürger ein Recht darauf hat, sich bei Behördengängen von einem Beistand begleiten zu lassen.

In der Info erfährst Du unter anderem, dass wenn Dein Beistand für Dich etwas sagt, und Du widersprichst nicht, gilt es so, als hättest Du selbst es gesagt.

Wenn Du bei einer Sozialberatung bist, frage dort, ob dort Beistände / Ämterlotsen / Behördenbegleiter ehrenamtlich Dienst machen. In Hamburg z.B. bietet die Diakonie Begleitung durch Ämterlotsen an.

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A C H T U N G ! - sehr wichtig für Hartz IV-Bezieher:

Folge den Dir aufgegebenen Mitwirkungspflichten wie Bewerbungen schreiben, an Maßnahmen / Fortbildungen teilnehmen (auch falls Dir eine der Maßnahmen blöd, unsinnig oder für Dich unangemessen erscheinen mag). In solch einem Fall wende Dich an eine Arbeitsloseninitiative / Arbeitslosenberatung / Rechtsberatung. - Bezüglich fehlender Mitwirkung wurde das Gesetz für Hartz IV-Bezieher krass verschärft, und das kann sehr schmerzhafte finanzielle Folgen für Dich haben!

Das Jobcenter kann dann ihren "Kunden" berechnen, was das Jobcenter hätte sparen können, hätte der "Kunde" die Anweisung befolgt und dadurch Arbeit gefunden - und das nicht nur für die Vergangenheit, sondern auch für künftige Jahre. (Das ist also ein Schauen-wir-mal-in-die-Glaskugel-Gesetz, völlig gaga, leider aber real.) Und das kann sehr, sehr, sehr teuer für den "Kunden" werden.

cyracus  08.08.2018, 18:04

Noch eines ist wichtig:

Falls der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis / die Probezeit beenden möchte und empfiehlt eine Beendigung "im gegenseitigen Einverständnis / Einvernehmen" (machen manche Arbeitgeber gern!), lass Dich nicht darauf ein! Damit würdest Du dem Arbeitsamt zeigen, dass Du aus freien Stücken Deinen Arbeitsplatz aufgegeben hast, was genauso angesehen wird wie eine eigene Kündigung.

Außerdem würde Dir bei Verlust eines Arbeitsplatzes so die Möglichkeit genommen, gegen die Kündigung zu klagen (deshalb dieses "ach-so-freundliche-Angebot" des Arbeitgebers).

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Arminius99 
Fragesteller
 09.08.2018, 08:48

Vielen, vielen Dank für die ausführlichen und sehr hilfreichen Informationen !

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Nein. Der LETZTE Arbeitgeber, also das letzte Arbeitsverhältnis ist maßgeblich. Einen Arbeitsplatzwechsel als Grund für eine Sperre, weil der neue Arbeitgeber dich rausschmiss, ist nicht im SGB vorgesehen sondern nur "wenn der Arbeitnehmer seine Arbeitslosigkeit selbst verschuldet (...) hat" Mach dir keinen Kopp