Sparbuch, Geld bekommen, Jobcenter?
Hi, meine Mutter möchte das Bürgergeld beantragen und dort müssen auch, weil ich Teil des Haushaltes bin, auch Kontoauszüge von mir mitgeschickt werden (ich habe keinen Minijob, bzw ich gehe noch zur Schule). Im Februar habe ich von meiner Oma einen vierstelligen Betrag überwiesen bekommen, den ich auch gleich an mein Sparbuch überwiesen habe. Jetzt die Frage: kann das Jobcenter das Bürgergeld genau deswegen kürzen?
1 Antwort
Es gibt eine Anrechnungsfreien Sparbetrag, der liegt bei 150 € je Lebensjahr, mindest aber 3500 € +700 € für Haushaltsnahe Anschaffungen. Je Person. Solange der Betrag also unter 4000 € bei dir liegt, kein Problem. GGf musst du dich rechtfertigen, was das für Geld ist
Dazu kommt noch das mit der Umstellung auf Bürgergeld dieser Anrechnungsfreie Sparbetrag bei Erstbeantragung erhöht wurde, das dürfen jetzt im Ersten Jahr sogar weit über 10000 € sein und wird je Bezugsjahr abgeschmolzen.
Ergo seh ich kein Problem, das Geld dürfte nicht anrechenbar sein.
"Wer auf Bürgergeld angewiesen ist, darf in der Karenzzeit das Ersparte behalten. So darf Vermögen erst ab 40.000 Euro angetastet werden, für jede weitere Person in der Bedarfsgemeinschaft ab 15.000 Euro. "