Sozialversicherungsausweis verloren. Und jetzt?

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Die Deutsche Rentenversicherung schreibt dazu:

Was mache ich, wenn ich meinen Sozialversicherungsausweis verloren habe?

Dann müssen Sie einen neuen Sozialversicherungsausweis beantragen und zwar bei Ihrer zuständigen Krankenkasse. Das ist auch dann erforderlich, wenn der Ausweis zerstört beziehungsweise unbrauchbar geworden ist. Ihren beschädigten Ausweis müssen Sie bei Neuausstellung zurückgeben. Jeder Beschäftigte darf nur einen Sozialversicherungsausweis besitzen.

Sollten sich Ihre personenbezogenen Daten wie Versicherungsnummer, Familien- oder Vorname ändern, dann wird Ihnen von der Krankenkasse ein neuer Sozialversicherungsausweis ausgestellt. Falls Ihnen dieses Dokument nicht binnen 4 Wochen nach Änderung Ihrer Daten zugeht, wenden Sie sich an den für Sie zuständigen Rentenversicherungsträger.

Übrigens:

Im Ausnahmefall kann direkt beim Rentenversicherungträger ein neuer Ausweis beantragt werden.

http://www.deutsche-rentenversicherung-bund.de/SharedDocs/de/Inhalt/02_Rente/02_vor_der_rente/01_ihr_rentenkonto/rentenkonto_sv_ausweis.html?nn=37110#doc34618bodyText5

In Deutschland braucht jeder Arbeitnehmer einen Sozialversicherungsausweis der in einem versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnis steht. Das heißt also eher einen Job hat bei dem auch Rentenversicherung, Krankenversicherung und Arbeitslosenversicherung bezahlt werden. Ausstellende Behörden sind bei erstmaliger Ausstellung die Rentenversicherungsträger . Grundsätzlich ist es sehr einfach seinen Sozialversicherungsausweis neu zu beantragen. Man braucht sich (als gesetzlich Versicherter) nur an die zuständige Krankenkasse zu wenden, die dann einen neuen Ausweis ausstellt. Sofern man den alten Ausweis nicht verloren hat, muss man diesen auch wieder bei der Krankenkasse abgeben, bevor man einen neuen bekommt. http://verwaltungsdurchklick.de/276.0.html Gruß Z... .