Sozialamt, Hausverkauf?

1 Antwort

Als Ehepartner bist du zum Unterhalt verpflichtet, daran ändert auch der Güterstand nichts. Demzufolge ist auch dein Vermögen und Einkommen offenzulegen, wenn Sozialleistungen beantragt werden. Je nach Höhe der Rente wirst du dann erstmal zur Kasse gebeten.

Und das man die Vermögensänderungen der letzten 10 Jahre prüft, ist absolut üblich. Sind in dieser Zeit Schenkungen erfolgt, könnten diese ggfls. zurückgefordert werden.

hkempkes 
Fragesteller
 31.08.2023, 13:58

Aber Schenkungen hat es nicht gegeben , den der Verkauf war aus krankheitsgründen. Ist das denn auch so mit den 9 j.

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