Selbständig Künstler und Honortätigkeit in einem anderen Bereich?
Ich bin als Bildhauerin selbständig tätig und Einkommensteuerpflichtig und habe nebenbei eine nichtkünstlerische Honorartätigkeit als Beraterin für 5 Stunden in der Woche und verdiene damit 250 Euro dazu. Wie gebe ich das steuerlich an?
1 Antwort
Du kannst diese,vergleichbar geringen Beträge in die Anlage EÜR miteintragen.
Interessant wäre aber,welche Art Honorartätigkeit,weil Dir eventuell der Übungsleiterfreibetrag zusteht.
Auch der Umsatzsteuersatz wird ein der Normalsatz sein,während Du Deine Kunstwerke ja zu 7 % abrechnest,
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986