Selbständig Künstler und Honortätigkeit in einem anderen Bereich?

1 Antwort

Du kannst diese,vergleichbar geringen Beträge in die Anlage EÜR miteintragen.

Interessant wäre aber,welche Art Honorartätigkeit,weil Dir eventuell der Übungsleiterfreibetrag zusteht.

Auch der Umsatzsteuersatz wird ein der Normalsatz sein,während Du Deine Kunstwerke ja zu 7 % abrechnest,

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986