Folgende Fakten liegen vor und bereiten wowohl mir wie auch dem Österreichischen Notar im Moment ein wenig Kopfzerbrechen:
Erblasser Österreicher
Komplettes Erbschaft in Österreich anfallend
Erbnehmer Deutscher
Erbnehmer hatte bis vor 1 Jahr einen Hauptwohnsitz in Deutschland UND einen Haupt/Erstwohnsitz in Österreich. Seit einem Jahr nur noch ausschließlich in Österreich.
Erbnehmer zahlt in Deutschland Einkommenssteuer, in Österreich keine Steuerpflicht.
Da hier in dieser Konstellation das Deutsche Erbschaftssteuer Gesetz zutrifft, und zwar wegen der 5 Jahre nachdem der Erbnehmer Deutschland verlassen hat, meine Fragen:
Da ich seit mehr als 8 Jahren meinen Lebensmittelpunkt und auch meinen Haupt/Erstwohnsitz in Österreich habe, allerdings ebenso bis vor einem Jahr auch einen solchen in Deutschland hatte, wie und mit welcher Begründung müsste ich für das Erbe eine Deutsche Erbschaftssteuer zahlen?
Kompliziert? Ja ich weiß, eben darum das Kopfzerbrechen. Vielen Dank