Schulgeld weiterzahlen trotz Privatinsolvenz?

1 Antwort

Noch sind Sie nicht in Privatinsolvenz, das Verfahren ist ja noch nicht eröffnet. Derzeit müssen Sie ja auch Dinge bezahlen. Wie Wohnung, Versicherungen etc. Das ist keine Benachteiligung der Gläubiger, das bezieht sich nur auf das zurückzahlen von bestehenden Schulden. Bis zum unpfändbarem Betrag von 1143€ können Sie tun und lassen, was Sie wollen. Erst darüber muss alles an die Gläubiger abgeführt werden. Aber das wird der Insolvenzverwalter alles noch einmal genau erklären.