Privater Schuldschein - noch gültig?

1 Antwort

mininuke: Die Forderung ist verjährt. Die Verjährung führt bekanntlich nicht zum Erlöschen des Anspruchs, sondern zur Begründung eines dauernden Leistungsverweigerungsrechts. Dennoch empfehle ich, Frau Tante höflich zur Zahlung in Raten von je 50 €, beginnend am ab 1.5.2012, aufzufordern. Zahlt sie nur eine Rate (Abschlagszahlung) beginnt die Verjährung aufs Neue zu laufen (§ 212). Gerichtlich würde ich nicht vorgehen. Ein Einzeiler der Gegenseite "Die Forderung ist verjährt." genügt und ihr habt mit Zitronen gehandelt, bleibt auf den Anwalts-und Gerichtskosten sitzen.