Schaden an Zelt 1 Woche nach Übernachtung kommt Rechnung?

2 Antworten

Klingt übel

Falls Du eine Haftpflichtversicherung hast , frage dort nach , die geben auch juristische Ratschläge

Und was genau ist Deine Frage?

Natürlich haftet der Mieter für Schäden an der Mietsache die er verursacht hat.

Allerdings liegt die Darlegungs- und Beweislast bei dem, der den Schaden behauptet und das ist in diesem Falle der Vermieter.

Wenn der einen Schaden erst mit Verspätung meldet ist das zu seinem Nachteil.