Schaden an Zelt 1 Woche nach Übernachtung kommt Rechnung?
Hallo, ich und meine Frau haben vovon Samstags auf Sonntags in einem Baumzelt übernachtet. Das einchecken war unkompliziert, wir wurden zum Zelt geführt und uns wurde die leiter gezeigt die in das Zelt in 4m höhe führt.
Nach der Übernachtung haben wir genau so einfach ausgecheckt, wir haben uns abgemeldet. Es gab keine Begehung oder in Augenscheinnahme.
Nun anch einer Woche flattert eine Rechnung für die Reperatur des Baumzeltes via email ins Haus mit der Bitte um Begleichung.
Wir sind uns keiner Schuld bewusst und haben keinen Schaden festgestellt. Auch wurden wir bis dato nicht über einen Schaden informiert. Wir haben eine Dokumantation des Schadens angefordert.
Die AGBs verlangen dann wir einen Schaden unverzüglich dem Betreiber zu melden haben, das gleiche sollte doch auch für ihn gelten. Das Zelt ist in der freien Natur und sicherlich bis jetzt schon wieder vermietet gewesen.
2 Antworten
Klingt übel
Falls Du eine Haftpflichtversicherung hast , frage dort nach , die geben auch juristische Ratschläge
Und was genau ist Deine Frage?
Natürlich haftet der Mieter für Schäden an der Mietsache die er verursacht hat.
Allerdings liegt die Darlegungs- und Beweislast bei dem, der den Schaden behauptet und das ist in diesem Falle der Vermieter.
Wenn der einen Schaden erst mit Verspätung meldet ist das zu seinem Nachteil.