Als Beamter Geld verdienen mit Social Media?

2 Antworten

du musst ausnahmslos alle nebentätigkeiten gegenüber deinem dienstherrn anzeigen. es gibt zudem auch erlaubnispflichtige nebentätigkeiten. alles weitere kannst du sicher der nebentätigkeitsverordnung deines bundeslandes entnehmen. wende dich an deine personalabteilung

Genau so stellt man sich moderne Beamte vor. Statt des Apfels und Leberwurstbrotes in der Aktentasche finden sich dann eben hippe reals auf YouTube. Wird dem Dienstherren bestimmt extrem gut gefallen (in der Probezeit).

Die Nebentätigkeit musst Du natürlich sowohl melden als auch genehmigen lassen.

So und nun zu meiner Spekulation: das wird dem Dienstherren nicht gefallen. Und möglicherweise auch zurecht, denn es greift die Seriosität des Staates schon an, wenn seine Vertreter sich in den social Media lächerlich machen oder sonstiges.