Privater Umzug steuerlich absetzbar, wenn die alte Whg zu kalt war?
Meine alte Wohnung (zur Miete) konnte nicht richtig beheizt werden, da die Wärme des Pelletofens (stand in der Küche) sich nicht richtig in den anderen Räumen verteilt hatte. Badezimmer musste zusätzlich mit Infrarotheizung geheizt werden. Diese stand Richtung eines Fensters und das Badezimmer blieb kalt. Musste also mit Standheizung zuheizen. Dann hatte das Badezimmer ohne Beheizung auch schon 12 Grad im Winter.
Die Holzpellets musste ich säckeweise selbst anschaffen und horten.
im Homeoffice fand ich den Lüfter des Ofens als sehr laut und störend (ähnlich wie eine Dunstabzugshaube im Dauerbetrieb). Bei Meetings musste ich den Ofen vorzeitig ausmachen (Nachlüftung lief auch ewig).
Wäre das Grund genug, das als außergewöhnliche Belastung in der Steuererklärung anzugeben um die Umzugspauschale zu erhalten?
Die einzigen Beweise wären Emailverläufe mit dem Vermieter, in denen ich die Mängel (noch einige mehr) aufzähle und er sich weigert zu handeln.
Wie lange dort gewohnt?
1,5 Jahre
2 Antworten
Anteilig im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen.
Danke für die Antwort.
Die Möglichkeit habe ich mir leider vertan, indem ich u. A. Möbelpacker über eBay Kleinanzeigen engagiert hatte und diese Bar bezahlt habe, ohne Rechnung.
Nur in Ausnahmefällen können die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Du kannst die Zustände aber leider gar nicht nachweisen. So wie ich das lese, hast du den Vermieter weder schriftlich nachweisbar informiert, noch eine Mietminderung vorgenommen. Ein Mailverlauf ist kein geeigneter Nachweis.
Eine Mietminderung hatte ich in den Emailverläufen ‚angedroht‘, nachdem ich zwei Monate nichts vom Vermieter gehört hatte. Darauf hin hat er mir die Standheizung für das Badezimmer gestellt. Ich verstehe nicht, warum meine Beschwerde über die Zustände per Email nicht als schriftlich nachweisbar gelten sollten?
Mails, die du geschrieben hast, könntest du zwar einbringen, beweisen aber nunmal gar nichts. Und die reine Androhung einer Mietminderung reicht meines Erachtens bei weitem nicht aus.
Wie gesagt, für die Anerkennung sind hohe Hürden gestellt. Schon die Tatsache, dass du keine Mietminderung durchgeführt hast, lässt daran zweifeln, ob die Umstände dann wirklich so schlimm waren.
Gleichwohl steht es dir frei, es zu versuchen. Gib die Kosten doch einfach als AB an und schau was passiert. Geh aber davon aus, dass diese nicht anerkannt werden. Besondere Tricks eines Steuerberaters werden hierbei kaum weiterhelfen. Der würde die Kosten auch nur in die entsprechenden Zeilen eintragen.
Danke für die Antwort. Stimmt, wenn ein Steuerberater hierbei auch kein Ass im Ärmel hätte, kann ich es auch einfach selbst versuchen.
Könnte ich mit Hilfe eines Steuerberaters und dessen Tricks dennoch bewirken, dass es als außerordentliche Belastung durchgeht? Ich kann das gar nicht einschätzen. Weil Steuerrückerstattung erhalte ich nie, bzw. war das bisher bei +\- 12€. Mit einem Steuerberater wäre ich deutlich im Minusbereich. Aber wenn es eine kleine Chance gebe, dann würde ich gerne einen Berater beauftragen.
Zur Wohnung noch: Andere Eigentümer im Haus wussten auch über die Umstände meiner Wohnung Bescheid, eine hat diese selbst einmal kurz gemietet. Diese Wohnung wurde Jahre später angebaut und war von der Zentralheizung ausgeschlossen. Könnten hier Zeugenaussagen gesammelt werden?