Privater Umzug steuerlich absetzbar, wenn die alte Whg zu kalt war?

senior1  28.07.2023, 23:10

Wie lange dort gewohnt?

2 Antworten

Anteilig im Rahmen der haushaltsnahen Dienstleistungen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Berufserfahrung
12Mustermann12 
Fragesteller
 29.07.2023, 19:53

Danke für die Antwort.
Die Möglichkeit habe ich mir leider vertan, indem ich u. A. Möbelpacker über eBay Kleinanzeigen engagiert hatte und diese Bar bezahlt habe, ohne Rechnung.

0

Nur in Ausnahmefällen können die Umzugskosten als außergewöhnliche Belastung anerkannt werden. Du kannst die Zustände aber leider gar nicht nachweisen. So wie ich das lese, hast du den Vermieter weder schriftlich nachweisbar informiert, noch eine Mietminderung vorgenommen. Ein Mailverlauf ist kein geeigneter Nachweis.

12Mustermann12 
Fragesteller
 29.07.2023, 10:40

Könnte ich mit Hilfe eines Steuerberaters und dessen Tricks dennoch bewirken, dass es als außerordentliche Belastung durchgeht? Ich kann das gar nicht einschätzen. Weil Steuerrückerstattung erhalte ich nie, bzw. war das bisher bei +\- 12€. Mit einem Steuerberater wäre ich deutlich im Minusbereich. Aber wenn es eine kleine Chance gebe, dann würde ich gerne einen Berater beauftragen.
Zur Wohnung noch: Andere Eigentümer im Haus wussten auch über die Umstände meiner Wohnung Bescheid, eine hat diese selbst einmal kurz gemietet. Diese Wohnung wurde Jahre später angebaut und war von der Zentralheizung ausgeschlossen. Könnten hier Zeugenaussagen gesammelt werden?

0
12Mustermann12 
Fragesteller
 29.07.2023, 11:59
@12Mustermann12

Eine Mietminderung hatte ich in den Emailverläufen ‚angedroht‘, nachdem ich zwei Monate nichts vom Vermieter gehört hatte. Darauf hin hat er mir die Standheizung für das Badezimmer gestellt. Ich verstehe nicht, warum meine Beschwerde über die Zustände per Email nicht als schriftlich nachweisbar gelten sollten?

0
UndertakerOWL  30.07.2023, 16:49
@12Mustermann12

Mails, die du geschrieben hast, könntest du zwar einbringen, beweisen aber nunmal gar nichts. Und die reine Androhung einer Mietminderung reicht meines Erachtens bei weitem nicht aus.

Wie gesagt, für die Anerkennung sind hohe Hürden gestellt. Schon die Tatsache, dass du keine Mietminderung durchgeführt hast, lässt daran zweifeln, ob die Umstände dann wirklich so schlimm waren.

Gleichwohl steht es dir frei, es zu versuchen. Gib die Kosten doch einfach als AB an und schau was passiert. Geh aber davon aus, dass diese nicht anerkannt werden. Besondere Tricks eines Steuerberaters werden hierbei kaum weiterhelfen. Der würde die Kosten auch nur in die entsprechenden Zeilen eintragen.

1
12Mustermann12 
Fragesteller
 30.07.2023, 22:28
@UndertakerOWL

Danke für die Antwort. Stimmt, wenn ein Steuerberater hierbei auch kein Ass im Ärmel hätte, kann ich es auch einfach selbst versuchen.

0