Postbank, reglementiert Kunden mit P-Konto?

3 Antworten

Bei dieser Kombination würde ich dringend zu einem Bankwechsel raten.

Ausserdem meine ich, dass der lohnabhängige pfändungsfreie Betrag gemäss Pfändungstabelle sich nur auf Lohnpfändungen bezieht, und nicht automatisch auf Kontopfändungen.

Dein Anschreiben an den Verbraucherschutz wird Dir vermutlich genausoviel helfen wie diese informative Mitteilung an dieses Forum.

Das die Postbank eine, nennen wir es mal "spezielle" Vorgehensweise im Umgang mit Pfändungen, P-Konten und Insolvenzverfahren hat, ist nicht wirklich neu.

Hast du auch eine Frage dazu?

Andri123  20.06.2023, 14:31

Ich wollte mich auch gerade für die Information bedanken. :)

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Da scheint was schief gelaufen zu sein. 1340 ist die Pfändungsfreigrenze für eine Person ohne Soziale verpflichtung.

Wenn deine Grenze bei 1900 liegt, dann hast du wahrscheinlich Unterhaltspflichtige Kinder. Ergo fehlt der Bank der Nachweis darüber, das du Unterhaltspflichtig bist.

Frag bei deiner Bank nach, welche Unterlagen du nachreichen mußt um deinen vollen Freibetrag zu bekommen.

Snooopy155  20.06.2023, 15:46

Es ist leider immer so, daß die Angaben unvollständig sind.

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