Polizeianwärter: Fahrtkosten in Steuer möglich?

1 Antwort

Ob und in welchem Umfang Reisekosten und/oder die Entfernungspauschale überhaupt anzusetzen wäre, hängt zunächst davon ab, wo die erste Tätigkeitsstätte ist.

Aus meiner eigenen Erfahrung gibt es bei diesen staatlichen Ausbildungen / dualen Studiengängen teilweise unterschiedliche Ergebnisse.

Finanzbeamte in Ausbidlung sind z.B. einem Ausbildungsamt fest zugeordnet und werden für die Zeit in der (Fachhoch-)Schule abgeordnet und damit auswärtig tätig.

Bei der Polizei (in BW) - so war das zumindest bei meinem Bruder vor ein paar Jahren - ist/war das genau andersrum: Die Polizeischule ist die feste, zuogeordnete Tätigkeitsstätte und die "Praxiszeiten" in der Ausbildungsdienststelle dann eine vorübergehende, auswärtige Tätigkeit. Es gibt aber auch Unterschiede zwischen der Ausbildung im mittleren Dienst und dem gehobenen Dienst.

Reisekosten (doppelter Haushalt, Verpflegungsmehraufwand, tats. Fahrtkosten) können grds. nur entstehen, wenn keine erste Tätigkeitsstätte vorhanden ist bzw. eine vorübergehende Auswärtstätigkeit gegeben ist und soweit man mit diesen Kosten selbst belastet ist.