Pflichtteil, wie wird er angewendet, muss er explizit festgeschrieben werden?
Hallo, ich habe damals folgende Frage zum Pflichtteil.
Wie sind die Regeln, das es zum Pflichtteil kommt.
Muss der Pflichtteil vom Erblasser festgelegt werden oder gibt es einen Automatismus für den Fall, dass nichts anderes testamentiert wurde?
Danke für die schnelle Antwort,
Wie sieht es mit dem Pflichtteilergänzungsanspruch bei gleicher Konstellation aus?
2 Antworten
Pflichtteil greift dann wenn es ein Testament gibt und einer der gesetzlichen Erben erster Ordnung weniger bekommt, als im laut Pflichtteil zustehen würde. Der Pflichtteil ist die Hälfte des Gesetzlichen Erbteils, also das was er bekommen würde, wenn es kein Testament gibt.
Pflichtteilsergänzugsanspruch greift dann, wenn vor Erbfall schon was verschenkt wurde, sich somit die Erbmasse verringert, wenn dann nicht mehr genug da ist zum erben, das wenigstens der Pflichtteil bedient ist muss der Beschenkte sozusagen die Erbmasse aufstocken. Dabei wird die Schenkung jedes Jahr um 10% abgeschmolzen, nach 10 Jahren ist die Schenkung nicht mehr auf die Erbmasse anrechenbar.
Wurde nichts "testamentiert", gibt es keinen Pflichtteil.
Wenn jemand laut Testament nichts erbt aber einen gesetzlichen Anspruch hätte, kann der Pflichtteil gefordert werden.
Ja, aber nur, wenn die Person einen gesetzlichen Anspruch als direkter Abkömmling (Kind, Enkel...), Ehegatte oder Elternteil des/der Verstorbenen hat. Geschwister z B. haben keinen Anspruch.
Der Pflichtteil entspricht der Hälfte des gesetzlichen Erbteil in Geld (man hat also keinen Anspruch auf einen Firmenanteil o. ä.) und er muss beansprucht werden innerhalb der gesetzlichen Frist.