Betrugsfall Wohnung - was hat der Vermieter zu befürchten?

2 Antworten

So wie ich es sehe, ist der Vermieter hier aus der Verantwortung.... er hat einen rechtsgültigen Mietvertrag abgeschlossen, ob der Mieter diese Wohnung nun nutzt oder leer stehen lässt, liegt nicht beim Vermieter.

Wohngeld gibt es nicht neben Alg2, diese Kosten sind ein HartzIV Gesamtpaket ‼️

Den Bumerang bekäme im Ernstfall, primär PersonA zu spüren, wenn er wissentlich falsche Angaben beim Alg2 Antrag im JC gemacht hat.

Dem Vermieter könnte man höchstens moralisch einen Vorwurf machen, mehr aber kaum 🤷‍♀️ Er kann sich auf den schriftlichen Mietvertrag berufen, von "diskret klar gemacht".... weiß er dann eben nichts 😉

Ausserdem ist diese Konstellation(lediges Alg2-Pärchen zwei Wohnungen) nicht außergewöhnlich..... denn es wird nicht vorgeschrieben, dass man sich als "Pärchen" eine Wohnung teilen muss ‼️

Vielen Dank für die Antwort, dann kann ich dem Vermieter die Sorge nehmen :), wie sicher sind Sie sich bei dieser Annahme?

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Die Konsequenzen müssen sie selbst tragen. Wegen Sozialbetrug können sie auch angezeigt werden.