Pfandtausch möglich?

2 Antworten

Zur Besicherung der Forderung der Bank haften zur Zeit zwei Eigentumswohnungen dinglich in Form einer Gesamtgrundeschuld. Eine ETW möchtest du lastenfrei veräussern und statt der Rückführung eines Darlehensteils eine andere ETW nachverpfänden.

Die Genehmigung des Pfandobjektaustausches ist u.a. davon abhängig, dass keine wesentliche Beeinträchtigung der Ertragswerte besteht und eine einwandfreie Bonität des Darlehensnehmerrs/der Darlehensnehmer nach wie vor gegeben ist..

Hat die neue ETW einen gleichen oder höheren Wert als die aus der Pfandhaft freizugebenden ETW? Haftest du persönlich allein für die Darlehehnsforderung oder als Gesamtschuldner mit deinem Partner/deinerPartnerin? Würde der Partner/die Partnerin auch bei der zweiten ETW persönlich haften?

Rat: Sachverhalt klar formulieren und der Bausparkasse vortragen und mit Unterlagen belegen.

Ich hatte alleine und bin auch alleine im Grundbuch. Im Grundbuch stehen 388t € das sind beide Wohnungen zusammen, also das ganze Haus, der Erlös meiner Wohnung wird ca. 250t bis 300t€ betragen. Die neue Wohnung kostet 200t €

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@Beccy

Unter diesen Voraussetzungen mag die finanzierende Bausparkasse möglicherweise zustimmen, jedoch sollte Dir bewußt sein, dass alle Erwerbsnebenkosten nochmals für Dich anfallen werden.

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@Snooopy155

Ja, das ist mir bewusst und nehme ich auch liebend gern in Kauf, bin nur so hilflos momentan und warte gespannt auf das Ergebnis, daran hängt viel für mich emotional.

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Mir erschließen sich die Hintergründe für Dein Ansinnen nicht. Du bist Besitzer von einem Zweifamilienhaus und willst Dir nun eine Eigentumswohnung zulegen und deine bisherige Wohnung aufgeben. Was soll denn mit der dann leer werdenden Wohnung geschehen? Willst Du sie verkaufen oder vermieten? Bedenke daß bei einem Verkauf auch Grunderwerbssteuer und Notarkosten fällig werden.

Die Wohnung in dem Haus die ich momentan noch bewohne würde ich verkaufen dann. Die zweite Wohnung im Haus würde ich behalten.

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