Mieter verursacht Schaden und haut ab?

2 Antworten

Eine Kündigung ist eine einseitig rechtsgestaltende Willenserklärung. Sie kann weder angenommen noch abgelehnt werden. Es kommt ganz einfach darauf an, ob ein Kündigungsgrund besteht oder nicht.

Wenn Gesundheitsgefährdung bestand, ist die außerordentliche Kündigung berechtigt, ansonsten nicht. Wenn der Mieter den gesundheitsgefährdende Zustand verursacht hat, kann er daraus für sich nicht Vorteile ziehen. Er muß nicht nur Schadensersatz für die Mangelbehebung erstatten sondern auch für den Mietausfall aufkommen.

Letztendlich ist hier die entscheidende Frage, ob der Schimmelbefall in die Verantwortung des Vermieters oder die des Mieters fällt. Wer späteren Überraschungen vorbeugen will, leitet ein gerichtliches Beweissicherungsverfahren ein. Das aber ist natürlich teuer und langwierig. Du mußt Dich aber bald entscheiden. Du hast nämlich nur 6 Monate nach Übergabe der Wohnung Zeit Deine Ansprüche geltend zu machen.

Schimmelbildung nach nur drei Wochen ist doch sehr ungewöhnlich. Auch wenn sich dort statt einer nun vier Personen in der Wohnung aufhielten.

Da sich der Mieter per Anwalt bei Dir meldete, wird dieser seinem Mandanten bestimmt zu einem Gutachter raten, der nachweisen soll, dass in der Kürze der Zeit eine Schimmelbildung durch falsches Verhalten eigentlich nicht möglich ist. Es müssten schon Saunatemparaturen in der Wohnung geherrscht haben.

Der Mieter kommt aus Brasil. Am ersten Tag war ich bei ihr um etwas abzugeben. Ich dachte, ich betrette die Sauna. Sie waren fast nakt und auf der Heizung und Stühle waren Wächte zum trockenen hingelegt und der Kochtopf dampfte auf dem Herd wie wild. Natürlich durch exsessive Heitzen und Feuchtigkeit bildet rasch schimmel. Ich wohnte seit 10 Jahren in dieser Whg und ich und Nachbar haben nie ein Problem mit Schimmel gehabt. Der Handwerker hat übrigens die Feuchtigkeit der Aussenwand gemessen, sie war ganz in Ordnung. Innenwand aber ganz nass.

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@coucou

Dann ist es doch ein leichtes für Dich, das durch einen Sachverständigen abklären zu lassen. Die Rechnung dafür bekäme dann der Mieter.

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Wie denn? Der Mieter ist ausgezogen und den Schlüssel mitgenommen. Ich habe am Sa einen Sachverständiger-Termin, den ich jetzt absagen muss.

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@coucou

Also es dürfte wohl ein leichtes sein, über den Anwalt des Mieters an die Adresse zu kommen.

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