Umsatzsteuer bei Rechnung in Deutschland aber Lieferung in Drittland?

2 Antworten

Ob und wie die Incoterms eine Auswirkung auf den Nachweis und damit der Zuordnung der sog. bewegten Lieferung haben, ist zwischen Verwaltung und Rechtsprechung strittig.

Handelt es sich um Ihren Lkw bzw. um einen von Ihnen beauftragten Spediteur, so wird der Hersteller Ihnen keine Nettorechnung ausstellen können, da sowohl nach § 3 Abs. 6 S. 5 UStG als auch nach § 3 Abs. 7 Nr. 1 UStG ein steuerbarer und steuerpflichter Umsatz an Sie vorliegt.

Damit Sie eine steuerfreie Ausfurlieferung tätigen können, muss Ihnen die bewegte Lieferung zuzurechnen sein. D.h. Sie müssen den Gegenbeweis zu § 3 Abs. 6 S. 5 UStG bringen.

Die deutsche Finanzverwaltung hält es diesbezüglich für ausreichend, mit der deutschen UStID-Nr. und der Übernahme von Gefahr und Kosten durch Incoterms aufzutreten.

Der BFH (respektive der EuGH) verlangt eine Einzelfallbetrachtung insbesondere hinsichtlich getroffener Vereinbarungen zum Übergang der Verfügungsmacht im Inland (hier: Deutschland) und kommt zu dem Schluss, dass die bewegte Lieferung nur in Ausnahmefällen dem Erstabnehmer (hier: Verkäufer) zuzurechnen ist.

Die unterschiedlichen Rechtsauffassungen kommen hinsichtlich der Würdigung der Lieferkonditionen und anderen Nachweismöglichkeiten zum Tragen.

Siehe:

https://www.haufe.de/finance/finance-office-professional/reihengeschaeft-33-befoerderungversendung-durch-mittleren-unternehmer_idesk_PI11525_HI863932.html

Eine für Sie negative Entscheidung würde daher zu folgendem Ergebnis führen:

http://www.ihk-trier.de/ihk-trier/Integrale?MODULE=Frontend.Media&ACTION=ViewMediaObject&Media.PK=13852&Media.Object.ObjectType=full

(Beispiel auf Blatt 10 und 11; siehe "Page 9 und 10")

Sehr schöne ausführliche Antwort. Ich spare mir eine eigene, denn ich käme zum gleichen Ergebnis.

Wäre einer der Beteiligten in Büsingen am Hochrhein, oder im kleinen Walsertal ansässig, würde ich wetten es wäre eine Prüfungsaufgabe.

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Daher möchten wir wissen ob wir vom Hersteller eine Rechnung ohne MwSt. anfordern können?

Nein, könnt ihr nicht. Der deutsche Hersteller hat doch mit eurer Ausfuhrlieferung nichts zu tun. Der liefert innerhalb Deutschlands euch als Abnehmer und verschafft euch in dem Moment eure Verfügungsmacht über die Ware, in dem er sie auf den LKW lädt. Was ihr dann damit macht, ist nicht sein Bier.Folglich ist seine Lieferung an euch umsatzsteuerpflichtig.

Ich möchte auch wissen, wo das Problem ist.

Die Umsatzsteuer ist doch als Vorsteuer wieder abziehbar.

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