Öltankbefüllung nach Abrechnungszeitraum - darf es trotzdem in die vergangene Nebenkostenabrechnung?

3 Antworten

Abrechnen kann er nur, was innerhalb des Abrechnungszeitraums an Brennstoffkosten, Betriebsstrom, Kaminfegerkosten und Wartung angefallen ist. Ergibt sich daraus eine Nachzahlung, kann er die künftigen Vorauszahlungen entsprechend anpassen. Diskutiert wird derzeit, ob diese Anpassung auch durch Extrapolation der gegenwärtigen Brennstoffkosten gerechtfertigt sein soll.

Herauszögern kann er die Abrechnung bis maximal 12 Monate nach Abrechnungszeitraum.

Der Vermieter hat im 08.2022 den Öltank neu befüllen lassen und will diese Befüllung (derzeit viel höherer Preis!) nun auf diesen bereits vergangenen Abrechnungszeitraum anrechnen, zögert deshalb sogar die Abrechnung hinaus.

Diese Auffüllung kann er erst mit der folgenden Abrechnung - sprich der vom 1.6.2022 - 31.5.2023 berücksichtigen. Allerdings kann er Euch schon jetzt auf die Anhebung der Nebenkosten / deutliche Nachforderung zu diesem Zeitpunkt hinweisen oder jetzt um eine höhere Nebenkostenvorauszahlung bitten (!!).

Kunkel606 
Fragesteller
 26.08.2022, 06:54

Ja so dachte ich mir das auch, wollte hier nur nochmal nach Bestätigung suchen, nicht dass ich einen Denkfehler habe und das System vllt so läuft, dass der Vermieter das in der letzten Heizperiode verbrauchte Öl nun auffüllt und dieses verrechnen darf!

Danke für die Antwort.

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Er kann sie in der erstellten Heizkostenabrechnung nicht mit berücksichtigen, da der Einkauf nach der der Heizperiode erfolgt ist. Aber er kann die Nebenkostenabrechnung den neuen Preisen anpassen und Dich dadurch vor hohen Nachzahlungen schützen.