Öffentliche Grünfläche wird zum geschotterten Parkplatz umgewidmet?

1 Antwort

Die Gemeinde darf das, da sie jetzt ja Eigentümer dieses Grundstücks ist. Da sie auch das restliche Grundstück gekauft hat, ist sie auch Eigentümer vom Haus! Nur bezüglich des Lärms können sich die Mieter bei der Gemeinde beschweren, aber auch nur die Mieter.