Wiese in Wohngebiet wird für Wohnwägen / Anhänger vermietet?

2 Antworten

Ein Anruf beim Ordnungsamt wird klären, ob das Abstellen dort erlaubt ist. Wenn nicht, muss die Behörde tätig werden. (Wasserrecht, Bebauungsplan - da gibt es viele rechtliche Einschränkungen)

Ob eine nicht genehmigte gewerbliche Tätigkeit vorliegt, kann eigentlich nur das Finanzamt klären - wenn kein Gewerbeschein vorliegt und deshalb auch keine Steuern deklariert werden ist das Steuerhinterziehung bzw. Steuerverkürzung.....

Zuerst must Du mal klären was das für ein Gebiet ist. Selbst wenn es ein reines Wohngebiet wäre, ist Gewerbe dort zulässig. Allerdings ist eine ausschließliche Gewerbliche Nutzung eingeschränkt. Also z. B. Hotels dürfen dort nur bedingt errichtet werden. Das ist meist der Dreh und Angelpunkt. Niemand will Rotlicht Gewerbe dort.

Was den Wohnwagen betrifft, muss da auch der Grenzabstand eingehalten werden, sonst stellt das Ding eine Brandlast für Dein Grundstück dar.

Nur wenn eine Haus drauf steht, dann darf der Wohnwagen dort auch im Grenzbereich stehen. Ob er dort zum Wohnen abgestellt wurde, lässt sich ja leicht klären. Wenn Stützen ausgefahren sind, wird gewohnt. Wenn nicht ist er nur abgestellt. Das nächste ist TÜV und Zulassung und damit verbundener Versicherungsschutz. Kein TÜV, keine Zulassung= keine Versicherung.

Auf jeden Fall prüfen ob man dagegen Rechtsschutzversichert ist.