Erneuerung von vermieteten Parkplatzflächen wie steuerlich absetzbar ?

1 Antwort

keine Frage die man einfach generell beantworten kann.

ist es eine Reparatur, also ausbessern schadhafter Stellen, dann werden sie Aufwendungen sofort abgezogen.

Wird aus die Schadhafte Decke eine neue aufgebracht, entsteht kein neues Wirtschaftsgut, aber man muss überlegen ob die Gesamtnutzungsdauer gleich bleibt, dann werden die Kosten dem Buchwert zugezählt udn auf die Restnutzungsdauer verteilt. Falls sich die Nutzungsdauer dadurch verlängert eben auf die neue Restnutzungsdauer.

Ist es eine komplette Sanierung, also einschließlich unterbau, dann ist es ein neues Wirtschaftsgut.

... und das Abziehen der Vorsteuer nicht vergessen!

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@vulkanismus

Nein, er meint die Umsatzsteuer.

Wir haben kein Mehrwertsteuergesetz, das weiß man aus dem ersten Lehrmonat von 1966. Peinlich.

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