Seit 2015 ist im §44b Abs.5 Satz 2 EStG gesetzlich geregelt, dass Banken während eines laufenden Kalenderjahres eingehende NV-Bescheinigungen für das ganze Kalenderjahr rückwirkend berücksichtigen müssen!

Also: nichts wie hin, die NV-Bescheinigung (evtl. eingeschrieben) an die Bank nochmals senden und den Wortlaut dieses Gesetzes beilegen. So müßte das klappen (was ich selber hoffe, denn ich muss das vor Jahresende auch so machen). Grüße, Robik1 

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Hallo Leo, eine gute Übersicht über die ganze Riesterproblematik gewinnt man, wenn man das Finanztest-Sonderheft "Spezial Riester-Rente", November 2010 , für 7,80 € durchliest. Hier findet man alle Möglichkeiten aufgelistet, ihre Kritik, Kostenvergleiche ..., wirklich ergiebig. Mir selber hat das sehr geholfen. Man kann sich hier aussuchen, was für den persönlichen Fall geeignet und am günstigsten ist und dann zur Tat schreiten. Viel Spaß bei der Lektüre!

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Hallo Fermin, ich kann dir leider keine präzise Antwort geben; ich weiß nur, daß man früher* innerhalb der ersten 5 Jahre nach Beginn der Renteneinzahlungen sich die Beiträge auszahlen lassen konnte, weil man damals vor Ablauf dieser 5 Jahren noch keine Ansprüche gegen die Rentenversicherung erworben hat. Wie die Lage jetzt ist, erfährst du am besten direkt bei deiner Rentenversicherung. Bitte beeilen, falls diese 5-Jahresregelung noch gilt - dein Beginn war ja 2005!
* "Früher" heißt hier: vor den zahlreichen Rentenreformen der letzten 20 Jahre ...

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Es gibt viele Anbieter, die komplett voll versicherte Fahrzeuge (d.h. ganz ohne SB) vermieten. Es ist manchmal um ein paar Euro/Tag teurer, aber es lohnt sich, vor allem im Ausland. Schon öfters ist es mir passiert, in tropischen Ländern aber auch in England, dass ich zu meinem geparkten Mietwagen zurück kam und es waren Kratzer oder Beulen im Blechkleid - kein Problem bei einem voll versicherten Auto. Dies für Sie als freundschaftlichen Rat für Ihre nächste Anmietung. Für den beschriebenen Schaden müssen Sie wohl oder übel die Kasko-SB von 1.500,- berappen.

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Ich finde, diese ganze Disskusion über arme und weniger arme Rentner geht an der Tatsache vorbei, daß es einfach nicht "DIE Rentner" gibt - den einen geht es wirklich gut (man schaut sich nur auf den Kreuzfahrtschiffen um), die anderen leben am Existenzminimum und gehen zu den Mittagstischen essen. Diese Situation ist zum Teil vom Schicksal und Glück/Unglück, zum Teil durch persönliche Anstrengung, Sparen, richtige Zielsetzung usw. herbei geführt. Abgesehen von erwähnten Schicksalschlägen ist das meiste durch eigene Lebensführung bedingt, (fast) jeder Mensch hat die Freiheit, im Rahmen der Gegebenheiten selber über sich und seine Zukunft zu entscheiden. Ein bißchen sehe ich hierbei einen erzieherischen Fehler der Politik, die ab den 70-er Jahren den Menschen vorgegaukelt hat, sie würde sich um sie kümmern (siehe Willi Brandts Aufforderung "Die Jugend soll Ansprüche an den Staat stellen"). Ich wünsche mir zwar nicht in allem die US-Amerikanische Verhältnisse, aber etwas mehr Selbständigkeit und Eigenverantwortung würde hierzulande bestimmt helfen.

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Die Nullrunden für Rentner kommen, das ist so sicher wie das Amen in der Kirche. Was mich in diesem Zusammenhang aber interessiert: Werden bzw. wurden auch die Pensionäre (= Beamten a.D.) von solchen Nullrunden betroffen? Ihre Pensionen steigen doch jährlich um den gleichen %-Satz, wie die Vergütungen der aktiven Beamten, und bei denen gab es meines Wissens noch keine Nullrunden und wird es wohl keine geben. Kennt sich jemand auf diesem Gebiet aus?

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Einem Bekannten von mir ist es 2008 auch einmal passiert: nachts auf einer schweizer Landstraße geblitzt mit ca. 60 Sachen (war wohl noch innerorts, aber nicht wahrnehmbar, da nur Bäume u. sporadische Bebauung. Er hat gar keine Verwarnung o. ä. aus der Schweiz bekommen; vermutlich liegt die Betragsgrenze, ab der sich für die schweizer Behörden die Verfolgung im Ausland lohnt, etwas höher als bei diesem geringen Verstoß. Auch bei späteren Einreisen in die Schweiz mit dem gleichen Fahrzeug wurde er nicht belangt. Es wundert mich deshalb, daß man bei Ihnen die 27 sFR doch versucht hat einzutreiben.

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Ein "Normalsterblicher" (= Nichtbeamter) DARF kein zweites Kindergeld bekommen! Falls sein Arbeitgeber ihm eine Art Kindergeld zahlt, MUSS er sich bei der staatlichen Kindergeldkasse sofort abmelden, sonst wird er gnadenlos verfolgt. Mein Fall: Ich war als Grenzgänger (d.h. mein Wohnort war Deutschland) in der Schweiz beschäftigt; bei der schw. Firmen ist es üblich, Kindergeld an ihre Angestellten zu zahlen. Ein paar Monate habe ich mich gefreut über das doppelte Kindergeld (von der deutschen Kindergeldkasse UND von dem schweizer Arbeitgeber), bis ich in der Zeitung gelesen habe, daß ich eins davon abmelden müßte. Als Antwort auf meine Anfrage bei der Kindergeldkasse bekam ich einen bösen Brief: ich soll mich SOFORT abmelden und das zweite Kindergeld SOFORT zurückzahlen, sonst werde ich gerichtlich verfolgt. Auf meinen Einwand, daß die deutschen Beamten ja auch zweifaches Kindergeld bekommen - eins vom Staat als Kindergeld und eins als Kinderkomponente im Ortszuschlag bei der Monatsvergütung, d.h. vom Arbeitgeber - ist die Behörde gar nicht eingegangen. Dies als Beweis für die deutsche Zweiklassengesellschaft.

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