Nichtveranlagungsbescheinigung gleichzeitig mit ESt-Erklärung: Seit Jahren ging das so, jetzt plötzlich nicht mehr?

Seit Jahren besitze ich als Kleinrentner mit Kapitaleinkünften NV-Bescheinigungen von meinem Finanzamt. Jedes Jahr fordert mich das FA auch eine ESt-Erklärung abzugeben. Das tat ich brav bis zum Steuerjahr 2014 und es war für das FA bisher ok. Wohlgemerkt: meine steuerpflichtigen Einkünfte sind jedes Jahr weit unter der Steuergrenze. Im Juni wurde ich wieder aufgefordert die ESt-Erklärung für 2015 abzugeben. Und jetzt plötzlich schreibt mir das FA, ich darf nicht beides - NV-Bescheinigung haben und gleichzeitig die ESt-Erklärung abgeben. Ich soll jetzt entweder meine ESt-Erklärung zurückziehen, oder aber alle NV-Bescheinigungen zurückgeben. Diese sind jedoch bereits auf viele Banken verteilt. Was nun? Hat sich im Steuerrecht 2016 bezüglich der NV-Beschinigung etwas geändert? Oder ist das FA verrückt geworden? Warum denn hat das bisher mit beiden Arten gleichzeitig - NV und ESt-Erkklärung - funktioniert? Das FA wußte ja, das ich die NV-Bescheinigung besitze und trotzdem hat es mich immer zur Abgabe der ESt-Erklärung aufgefordert!

Jetzt könnte ich die ESt-Erklkärung zwar zurückziehen und nur die NV-Bescheinigungen weiter verwenden, was für mich künftig einfacher wäre. Nur wurde mir im Jahr 2015 bei einigen Geldanlagen Abgeltungssteuer abgezogen, die ich nur über die ESt-Erklärung zurückfordern kann. Das heißt, ohne die ESt-Erklärung ist dieses Geld ja verloren. Was tun? Mit dem FA verhandeln wird vermutlich nicht gehen, der Sachbearbeiter ist ziemlich rigoros, als ob ich für meine kleine Rente selber etwas schuldig wäre.

Die NV-Bescheinigungen haben gegenüber den Freistellungsaufträgen den großen Vorteil, wenn man das Kapitel auf viele Banken verteilt (und die Banken auch häufig wechselt, um heutzutage möglichst viel Zinsen als Neukunde zu bekommen) und vorher nicht weiß, wie viel Zinsen man wo bekommt. Die eingereichten FSA müßte man ständig ändern und überwachen, ob nicht irgendwo der FSA-Betrag überschritten und deshalb Zinssteuer abgezogen würde. Großer Aufwand für insgesamt wenig Ertrag.

Für die Ratschläge wäre ich der Community sehr dankbar!

NV-Bescheinigung
NV-Bescheinigung zu spät abgegeben-kann man Abgeltungssteuer ohne Steuererklärung erstattet bekommen

Guten Tag, vielleicht kennt sich ja jemand aus und kann mir einen Rat geben. Meine Mutter ist Rentnerin und muß auch keine Steuererklärung machen. Sie hat auch eine Nichtveranlagungsbescheinigung vom Finanzamt erhalten. Da ihre Festgeldanlage im Juli fällig wurde, hat sie auch bereits im Februar der Bank eine NV Bescheinigung gesandt. Man hat ihr aber dennoch die Abgeltungsteuer abgezogen. Die Bank hat behauptet, sie hätte die Bescheinigung nicht erhalten. Meine Mutter hat dann im August eine neue gesandt - das Geld wurde aber dennoch nicht wieder zurückerstattet. Der Mitarbeiter der Bank hat gesagt, das könnten sie nun nicht mehr und meine Mutter müßte nun eine Steuererklärung machen, um die einbehaltene Abgeltungssteuer und den Solidaritätszuschlag zurückzuerhalten. Ist das wirklich rechtens? Ihre NV en Solidaritätszuschlag zurückzuerhalten. Ist das wirklich rechtens? Ihre NV Bescheinigung ist noch 2 Jahre gültig. Es wäre ein sehr großer Aufwand für meine Mutter und sehr unangenehm, nun extra noch eine Steuerklärung machen zu müssen, nur um das abgeführte Geld wieder zurückzuerhalten. Kann nicht die Bank das Geld wieder zurückholen unter Vorlage der NV Bescheinigung? Ich wäre wirklich sehr dankbar, wenn mir jemand einen Rat geben könnte.

Vielen vielen Dank im Voraus und noch einen schönen Tag

Alexanna

NV-Bescheinigung

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