Notarvertrag weg?

1 Antwort

Das kann man mit dem Grundbuchauszug nachweisen.

Den bekommt man beim Grundbuchamt.

Am besten legt man eine Kopie des Schreibens des Finanzamts dem Antrag auf Erteilung eines unbeglaubigten Grundbuchauszugs bei um so das rechtliche Interesse an der Erteilung eines Grundbuchauszugs belegen zu können.

PS: Der Antrag ist gebührenpflichtig.