Wohnung in 2018 gekauft Übergang von Lasten und Nutzen erst in 2020- wie abschreiben?
Hallo,
ich habe in 08/2018 (Notarvertrag) eine Wohnung gekauft (Grundbucheintrag 01/2019), die der Verkäufer noch weiter bis 06/2020 gegen eine im Notarvertrag vereinbarte Nutzungsentschädigung genutzt hat. Die Lasten und Nutzen gingen lt. Vertrag erst nach Räumung (06/2020) über.
Kann ich die Notar- und Maklerkosten sowie die Grunderwerbssteuer, die in 2018 geflossen sind in der Steuer 2018 absetzen?
Danke und LG,
Simone
1 Antwort
Nein, das geht nicht.
Notarkosten, Maklerkosten und Grunderwerbsteuer bilden zusammen mit dem Kaufpreis die Anschaffungskosten. Diese müssen aufgeteilt werden in die Anschaffungskosten für den Grund und Boden (nicht abschreibbar) und die Immobilie. Letztere wird ab dem Zeitpunkt, zu dem Besitz, Nutzen, Lasten und Gefahren übergehen, abgeschrieben.
Man hat dann also über zwei Jahre bereits zu versteuernde Mieteinnahmen,
hat man NICHT!
Miete gibt es ab Übergang Besitz, Nutzen und Lasten! lt. Sachverhalt wurde auch der Kaufpreis nicht in 2018 bezahlt!
Gebt doch bitte nur dann Antworten, wenn ihr Ahnung von der Materie habt!
Mein Kommentar war eigentlich mehr eine Frage/Überlegung an Eifelia.
Wenn ich aber lese: "Grundbucheintrag 1/19" und "Nutzungsentschädigung bis 6/2020 erhalten", dann ist m.E. der Kaufpreis vor 1/19 gezahlt worden und für 1,5 Jahre Nutzungsentschädigung gezahlt worden. Muss die Nutzungsentschädigung denn nicht wie eine Miete versteuert werden?
Man hat dann also über zwei Jahre bereits zu versteuernde Mieteinnahmen, denen man keine Abschreibung und keine Werbungskosten entgegensetzen kann. Das ist ja steuerlich ungünstig an dem Modell.