Neuer Bodenbelag?

2 Antworten

Es ist sicherlich müßig hier nach dem Inhalt des Mietvertrags zu fragen. So alte Mietverträge enthalten fast ausnahmslos Klauseln die inzwischen für unwirksam erklärt wurden.

Es gilt daher das Gesetz und danach hat der Vermieter die Pflicht, die Mietsache instand zu halten.

Allerdings ist das ein weites Feld. Ein Teppichboden wird nicht deshalb zum Renovierungsfall weil er alt und aus der Mode geraten ist. Es müßten schon schwerwiegende Mängel daran sein und dazu schreibst Du nichts.

Bodenbelag1992 
Fragesteller
 08.02.2022, 11:47

Vielen Dank Privatier59 und ja nach 30 Jahren fleckig abgenutzt

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Ist dieser abgenutzt/abgewohnt, wird vermutlich der Vermieter zuständig sein, ja

Bodenbelag1992 
Fragesteller
 08.02.2022, 16:54

Vielen Dank Alarm67 so ist auch unser Gedanke

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