Neuer Bodenbelag?
Hallo unser Einzug 1992 mit einem sehr hellen Veloursteppich der schon 10 Jahre alt war. Der Vermieter meinte damals zu uns dieser wäre noch gut nach unserer Nachfrage ob er da keinen neuen verlegen kann! Wir haben dann auf unsere Kosten einen neuen sehr teuren Teppichboden verlegen lassen und den alten Teppich auch auf unsere Kosten entsorgt. Meine Frage können wir nun nach fast 30 Jahren einen neuen Bodenbelag vom Vermieter verlangen? Im Voraus vielen Dank für eine Rückantwort.
2 Antworten
Es ist sicherlich müßig hier nach dem Inhalt des Mietvertrags zu fragen. So alte Mietverträge enthalten fast ausnahmslos Klauseln die inzwischen für unwirksam erklärt wurden.
Es gilt daher das Gesetz und danach hat der Vermieter die Pflicht, die Mietsache instand zu halten.
Allerdings ist das ein weites Feld. Ein Teppichboden wird nicht deshalb zum Renovierungsfall weil er alt und aus der Mode geraten ist. Es müßten schon schwerwiegende Mängel daran sein und dazu schreibst Du nichts.
Vielen Dank Privatier59 und ja nach 30 Jahren fleckig abgenutzt
Ist dieser abgenutzt/abgewohnt, wird vermutlich der Vermieter zuständig sein, ja