Nachgehender Leistungsanspruch für familienmittversicherten Studenten?

1 Antwort

Gegenfrage ... ist der Studiosus unter 25 - dann erschließt sich mir dieser Ausschluss nicht ..... dann möge man Dir bitte den konkreten Paragraphen des SGB' nennen, der dessen Versicherung ausschließt.

Lilalu123 
Fragesteller
 19.12.2021, 12:48

Ja der Studiosus ist unter 25,ich habe nach dem entsprechenden Paragraphen gefragt und man hat mir den Paragraphen 19 Abs.3 genannt ,als ich dann nachgelesen hatte,sah ich , dass es sich um einen über Verstorbene handelt, Das kam wohlgemerkt von einer Aok- Beraterin die für Studenten zuständig ist. Sie sagte auch , dass dies der "normale" Aok- Berater gar nicht wisse, nur sie, da sie für Studenten zuständig ist und dass das häufiger vorkommen.

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Eifelia  19.12.2021, 20:04
@Lilalu123

Dann würde ich (!) der Dame jetzt einen Brief schreiben, darin § 19 (3) SGB V zitieren und um Erläuterung bitten, inwieweit dieser dazu führt, dass Dein Sohn keinen Anspruch hat.

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