Familienversicherung für verheiratete Studenten mit Kind

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Nun, ich wiese nicht wer Ihnen die Auskunft gegeben hat, dass Ihre Frau sich freiwillig selbst versichern muss. Die Sache ist sehr eindeutig geregelt im § 10 SGB V - Familienversicherung. Ich nehme an, dass Sie in der GKV versichert sind, ggfs sogar noch über Ihre Eltern. Der § 10 SGB V ist eindeutig (wenn man sich darin auskennt). In Ihrem Fall ist Ihre Frau und ihr Kind über Sie kostenfrei familienversichert. Egal ob Sie über Ihre Eltern GKV versichert sind oder eine eigene studentische (G)KV Versicherung haben - das Konstrukt Familienversicherung greift für Sie! Ich vermute mal, dass die Eltern Ihrer Gattin im Telefonat verschwiegen haben, dass Ihre Frau verheiratet ist und welchen Status Sie haben. Denn ohne die Info ist die Antwort natürlich dass ihre Frau sich freiwillig KV versichern muss. (Trick: Wenn alle Stricke reissen, schreiben Sie Ihre Frau als Studentin/Gasthörer ein, dann wird aus 150 Euro zumindest nur 80 Euro).

Einzige Ausnahme wäre, wenn Sie privat in der Krankenversicherung der Studenten wären. Dann ist in der Tat eine freiwillige Krankenversicherung für Sie und Ihre Frau fällig. Fragen Sie genau bei Ihrer GKV (ich hoffe Sie sind GKV versichert nach) und lassen Sie sich ggfs einen rechtskräftigen Bescheid geben.