Nachfristsetzung?

1 Antwort

Das hängt davon ab, was Du mit Deinem Vermieter diesbezüglich vereinbarst. Üblich wäre es Dir Anfang des Monats es zu ermöglichen, die Ausbesserungsarbeiten durchzuführen. Hat er bereits einen Nachmieter für den nächsten Monat, dann solltest Du mit diesem einen Termin zur Nachbesserung vereinbaren. Selbst die Lösung diese Arbeit vom Vermieter ausführen zu lassen wäre billiger als die Monatsmiete für einen weiteren Monat zu bezahlen.

Eine Grundlage für die Forderung einer weiteren vollen Monatsmiete sehe ich jetzt nicht, lediglich anteilig für die Zeit, in der die Mietsache dem Vermieter aufgrund der Renovierungen noch nicht wieder uneingeschränkt Verfügung stand. Wenn du das anders siehst, würde ich mich über eine Begründung freuen.

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