Bin Raucher.Muss ich beim Auszug nach 3Jahren die Wände neu streichen?

3 Antworten

es gibt unterschiedliche Varianten, wie die Wohnung bei Auszug zu übergeben ist. Am häufigsten ist es meiner Kenntnis nach entwerden Renovierung beim Einzug oder Renovierung bei Auszug, auch habe ich von einem Vermieter mal gehört, dass die Mieter bei Auszug alle Tapeten abzulösen haben, oder sich ggf, selber mit dem Nachmieter einigen können. Was in deinem fall zutreffend ist steht in deinem Mietvertrag. Meiner Kenntnis nach sollte es unabhängig davon sein, ob du Raucher bist oder nicht.


Klauseln bezüglich der laufenden Schönheitsreparaturen sind unwirksam mit der Folge, dass Sie an sich zur Durchführung von Schönheitsreparaturen, auch als Endrenovierung, nicht verpflichtet wären.

 Es stellt sich allerdings die Frage, wie das übermäßige Rauchen  einzuordnen ist. Rauchen gehört zum vertragsgemäßen Gebrauch des Mieters, vgl. BGH NZM 2006, 691. 

Das gilt grundsätzlich auch für übermäßiges Rauchen, vgl. LG Köln NZM 1999, 456. Der Mieter muss daher keine besonderen Vorkehrungen zum Schutz der Mietsache treffen. 

Kommt es zu verstärkten Nikotinablagerungen, sind diese grundsätzlich vom Vermieter hinzunehmen. 

Für die Beurteilung, ob der vertragsgemäße Gebrauch überschritten wurde, kommt es darauf an, ob sich die Gebrauchsspuren noch mit Schönheitsreparaturen beseitigen lassen, oder ob darüber hinausgehende Instandsetzungsarbeitern erforderlich werden (z. b. Putzabschlagungen, Holzwerk abschleifen u. ä.), vgl. BGH NZM 2008, 318. Im letzteren Fall hinterlässt der Tabakgenuss derart starke Nikotinablagerungen, dass sie einer Beschädigung der Mietsache gleich kommen. Wann die Grenze zur noch vertragsgemäßen Nutzung überschritten ist, lässt sich somit nur im Einzelfall belegen. 

http://www.deutsche-anwaltshotline.de/rechtsberatung/103533-endrenovierung-einer-raucherwohnung

Diese Quelle scheint verraucht zu sein: Seitenladefehler.

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Da stellt sich zunächst die Frage, ob im Mietvertrag eine wirksame Klausel zu laufenden Schönheitsreparaturen enthalten ist.

Weiterhin ob die Wohnung beim Einzug in renoviertem Zustand übernommen wurde.

Trifft beides zu und wurde in diesen zwei Jahren keine Renovierung durchgeführt, ist anzunehmen, dass die Antwort "Ja" ist.