Muss man auf jede Zahlungsaufforderung reagieren, auch wenn man die eidesstattliche Versicherung abgegeben hat?

3 Antworten

Nur wenn die Forderungen unberechtigt sind. Sonst reicht eine Fotokopie. Man kann sich das auch sparen. Schließlich must Du die Briefmarke kaufen und die Kopie machen. Schließlich steht Du im entsprechenden Verzeichniß Deines Amtsgerichts.

Hilft mir auf jeden Fall schon mal weiter xd

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Wenn es Dich belastet, würde sich wohl ein Insolvenzverfahren anbieten. Das ist erst mal etwas Arbeit, aber dann hast Du Deine Ruhe und kannst wieder unbesorgt den Briefkasten öffnen.

Passieren kann ansonsten mit P-Konto und geringem Einkommen nichts.Du könntest Dir eine Standard-Antwort im PC speichern, soadaß Du nur noch Adresse und Aktenzeichen einfügen mußt. Wenn Du keinen Drucker hast, einfach im Copyshop mehrfach ausdrucken.

Jedem Gläubiger nur einmal antworten, den Rest nur abheften.

Dachte dies wäre dies nur in grün?!

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Es belastet mich nur in der Hinsicht dass ich Angst hab dass man mir das Auto weg nimmt obwohl ich es aus gesundheitlich Gründen brauche (100% aG + B) und dass mir aus irgendwelchen Gründen mal Gefängnis droht. Ich kenne mich ja nicht aus.

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@DerLetzte

Die Frage zum Auto könntest Du nochmal separat einstellen, ich weiß dazu nix.

Es gibt schon Sachen, die man trotz P-Konto bezahlen muß, z. B. Bußgelder, Geldstrafen. Ich hatte auch mal vom jobcenter die Androhung. von Haft (nicht für mich selbst), aber das war m.E. wegen falschen Angaben und da mußte dann eine Ratenzahlung vereinbart werden

Deshalb würde ich zunächst jedem Gläubiger einmal antworten, dann sieht man ja, ob Haft angedroht werden könnte oder nicht. 

Die Gläubiger schreiben aber meistens völlig unbeeindruckt immer wieder, und auf diese weiteren Schreiben reagiere ich nicht.

Überwiegend droht aber keine Haft bei Schulden.

Hast Du denn ein P-Konto? 

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@DerLetzte

Gut, dass Du ein P-Konto hast.

Hoffentlich bist Du jetzt etwas beruhigt. 

Zum Auto konnte ich Dir leider nichts sagen, das wird schwierig.

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Der Letzte:

Ich empfehle, sofort zu reagieren, in dem du dem Gläubiger den Sachverhalt (sachlich) schilderst und ihm eine Fotokopie des Protokolls  des Gerichtsvollziehers ´übersendest.

Trotzdem bleibt es dem Gläubiger unbenommen, gegen dich einen  Titel zu erwirken, aus dem er die nächsten 30 Jahre gegen dich und später gegen deine  Erben vollstrecken könnte.